17. Mai 2024 |
Weigert sich ein Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber vorgegebene Arbeitsschutzkleidung zu tragen, muss er mit der Kündigung rechnen. Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Arbeitsgericht Solingen, bei dem ein Beschäftigter immer wieder mit einer schwarzen statt der vorgeschriebenen roten Arbeitshose bei der Arbeit erschien. [...]
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