Europäisches Lieferkettengesetz kommt
Wer ist betroffen?
Konkret soll das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz Anwendung finden – das aber auch erst nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinkt die Grenze auf 4.000 Beschäftigte und 900 Millionen Umsatz. Ursprünglich war geplant, dass bereits Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz unter das Gesetz fallen. Außerdem sollten in Risikobereichen, wie der Textilindustrie oder Landwirtschaft, in denen ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen besteht, sogar Unternehmen mit noch weniger Mitarbeitern betroffen sein. Weil dieser Vorschlag aber keine Mehrheit unter den EU-Staaten gefunden hat, ist der Gesetzentwurf nochmals überarbeitet worden.
Deutschland gegen europäisches Lieferkettengesetz
Deutschland hatte sich bei der Abstimmung zum europäischen Lieferkettegesetz enthalten. Eine Enthaltung zählt im Gremium wie eine Gegenstimme. Insbesondere die FDP kritisiert das Gesetz stark und befürchtet, dass sich Unternehmen aus Angst vor Sanktionen aus Europa zurückziehen werden. Die SPD hatte den Gesetzesentwurf hingegen befürwortet. In Deutschland gibt es bereits ein Lieferkettengesetz, das aber weniger strenge Regelungen enthält. Insbesondere sind keine Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen von Unternehmen vorgesehen.
EU-Parlament muss zustimmen
Am 14. Dezember 2023 war eine vorläufige politische Einigung für die Richtlinie zwischen der EU-Ratspräsidentschaft und dem europäischen Parlament erreicht worden. Am 15. März 2024 stimmte die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU für das Gesetz.
Als nächstes stimmt das EU-Parlament über das Gesetz ab. Hier gilt eine Mehrheit als wahrscheinlich.
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