Nachhaltigkeit

Klimaschutz: Kein Thema für den Personalrat?

15. Mai 2024 Klimaschutz
Umweltschutz, Klimaschutz
Quelle: pixabay

Umweltschutz konkret? Das BPersVG erwähnt den Klima- und Umweltschutz an keiner Stelle. Dennoch hat der Personalrat eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Wo sind sie versteckt? Prof. Dr. Wolfgang Däubler verrät es in der aktuellen Ausgabe 5/2024 von »Der Personalrat«.

Nach § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG hat der Betriebsrat die Aufgabe, Maßnahmen des »betrieblichen Umweltschutzes« zu fördern. Dazu gehören alle Umweltbelastungen, die vom Betrieb ausgehen und die nach Kräften reduziert werden sollen. Zwar hat er kein Mitbestimmungsrecht, doch kann er nach § 88 Nr. 1a BetrVG freiwillige Betriebsvereinbarungen abschließen. Nach § 89 Abs. 2 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat bei allen mit dem betrieblichen Umweltschutz stehenden »Besichtigungen« hinzuzuziehen; dieser kommt also in Kontakt mit den zuständigen Aufsichtsbehörden. Erlassen diese Anordnungen und Auflagen, so sind sie auch dem Betriebsrat mitzuteilen.

Schweigen in den Personalvertretungsgesetzen

Vorschriften dieser Art fehlen im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und in den meisten Landesgesetzen. Lediglich in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg besteht eine Ausnahme: In NRW kann der Personalrat Maßnahmen »anregen«, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen (§ 64 Nr. 5 LPersVG), in Baden-Württemberg kann er Maßnahmen beantragen, die »dem Umweltschutz, dem Klimaschutz oder der sorgsamen Energienutzung« dienen (§ 70 Abs. 1 Nr. 11 LPersVG). Sieht man von diesen erfreulichen Besonderheiten ab, so hat man eine Art Tabula-rasa-Situation: Auf Bundesebene sind nicht einmal freiwillige Dienstvereinbarungen möglich, weil es diese im Personalvertretungsrecht nicht gibt. …

Trotzdem besteht die Möglichkeit, bei der Ausübung von Mitbestimmungsrechten für klimafreundliche Lösungen zu sorgen. Dies betrifft etwa Sonderleistungen wie das Jobticket, die den ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr begünstigen, oder Fragen des Speiseplans der Kantine.

Mitbestimmungstatbestände und Klimaschutz

Sozialeinrichtungen

Nach § 79 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG kann der Personalrat mitbestimmen über »Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform«, wobei die Einigungsstelle auch bei Initiativen des Personalrats endgültig entscheidet. … Hier interessiert insbesondere die Verwaltung der Sozialeinrichtung Kantine.

Beispiel: In den Speiseplan werden vegetarische und vegane Gerichte aufgenommen. Fleisch, das aus Massentierhaltung stammt, darf nicht verarbeitet werden. Plastikgeschirr und Plastikbesteck sind als »Wegwerfartikel« tabu – die entsprechenden Entscheidungen gehören in den Bereich der Verwaltung der Einrichtung.

Weitere relevante Mitbestimmungstatbestände, die im Beitrag behandelt werden:

  • Entgeltgestaltung
    • Jobticket
    • Prämien für umweltbewusstes Arbeiten
    • Dienstwagen
  • Verbesserungsvorschläge
  • Berufung des Personalrats auf Art. 20a GG?

Neugierig geworden?

Den kompletten Beitrag von Prof. Dr. Wolfgang Däubler finden Sie in »Der Personalrat« Ausgabe 5/2024.

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