Verschimmeltes Obst in der Frischetheke kein Kündigungsgrund
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Darum geht es
Der Arbeitnehmer war bei einem Discounter seit sieben Jahren als stellvertretender Filialleiter beschäftigt. Er war unter anderem für die Frischetheke zuständig. Bei einer Kontrolle entdeckte die Regionalleitung dort verdorbene Ware. Dafür wurde der Arbeitnehmer abgemahnt. Als bei einer weiteren Kontrolle wieder verschimmeltes Obst und Gemüse vorgefunden wurde, kündigte die Arbeitgeberin dem Mitarbeiter fristlos. Hiergegen erhob er Kündigungsschutzklage und behauptete, er habe die Frischetheke im Markt immer stichprobenartig kontrolliert. Dabei sei keine verschimmelte Ware aufgefallen.
Das sagt das Gericht
Das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg gab der Kündigungsschutzklage statt. Weder die fristlose noch die hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung seien gerechtfertigt.
Der stellvertretende Filialleiter habe die Kontrolle der Ware in der Obst- und Gemüsetheke auf andere, ihm unterstellte Mitarbeitern delegieren dürfen. Ein stellvertretender Filialleiter könne nicht alle Aufgaben selbst wahrnehmen. Dies habe zur Folge, dass der Kläger seinerseits nur Stichprobenkontrollen habe durchführen müssen. Dafür dass der Kläger seine stichprobenartigen Kontrollen nicht ordnungsgemäß durchgeführt habe, habe die Arbeitgeberin aber nicht dargelegt.
Hinweis für die Praxis
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
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Quelle
Aktenzeichen 3 Ca 386/24
ArbG Siegburg, Pressemitteilung vom 8.7.2024