Kündigung

Verschimmeltes Obst in der Frischetheke kein Kündigungsgrund

10. Juli 2024 Kündigung
Obst Gemüse Markt Supermarkt
Quelle: Pixabay.com/de / Bild von jarmoluk

Findet sich in der Frischetheke eines Discounters verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht zwingend die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass der Mitarbeiter Kontrollpflichten nicht erfüllt hat - so das Arbeitsgericht Siegburg.

Darum geht es

Der Arbeitnehmer war bei einem Discounter seit sieben Jahren als stellvertretender Filialleiter beschäftigt. Er war unter anderem für die Frischetheke zuständig. Bei einer Kontrolle entdeckte die Regionalleitung dort verdorbene Ware. Dafür wurde der Arbeitnehmer abgemahnt. Als bei einer weiteren Kontrolle wieder verschimmeltes Obst und Gemüse vorgefunden wurde, kündigte die Arbeitgeberin dem Mitarbeiter fristlos. Hiergegen erhob er Kündigungsschutzklage und behauptete, er habe die Frischetheke im Markt immer stichprobenartig kontrolliert. Dabei sei keine verschimmelte Ware aufgefallen.

Das sagt das Gericht

Das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg gab der Kündigungsschutzklage statt. Weder die fristlose noch die hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung seien gerechtfertigt.

Der stellvertretende Filialleiter habe die Kontrolle der Ware in der Obst- und Gemüsetheke auf andere, ihm unterstellte Mitarbeitern delegieren dürfen. Ein stellvertretender Filialleiter könne nicht alle Aufgaben selbst wahrnehmen. Dies habe zur Folge, dass der Kläger seinerseits nur Stichprobenkontrollen habe durchführen müssen. Dafür dass der Kläger seine stichprobenartigen Kontrollen nicht ordnungsgemäß durchgeführt habe, habe die Arbeitgeberin aber nicht dargelegt.

Hinweis für die Praxis

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

© bund-verlag.de (ck)

Quelle

ArbG Siegburg (26.06.2024)
Aktenzeichen 3 Ca 386/24
ArbG Siegburg, Pressemitteilung vom 8.7.2024
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