Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2017

Projekt: Handyaufschaltung der Alarmierungsanlagen bei Schulhausmeister/innen
Bewerber/in: Personalrat Stadt Mönchengladbach
Beschäftigtenzahl: ca. 85
Projektzeit: 04/2015 bis 04/2017

 

Kurzbeschreibung

Nach 2-jährigen Verhandlungen erreicht der Personalrat, dass die Erreichbarkeit von Schulhausmeistern über Diensthandy außerhalb der Dienstzeit als Bereitschaftsdienst anerkannt wird.

Motiv

Die bei Einrichtungen der Stadt Mönchengladbach angestellten Schulhausmeister müssen zu jeder Zeit – auch außerhalb der Dienstzeit – ihr Diensthandy angeschaltet lassen. Eine Gegenleistung vom Arbeitgeber erhielten sie dafür nicht. Seit fast 30 Jahren wurden die Schulhausmeister im Alarmfall auch außerhalb ihrer Dienstzeit alarmiert, wovon der Personalrat lange Zeit keine Kenntnisse hatte; die Verwaltung hatte ihn nie darüber informiert. Erst 2015 wurde der Fachbereich Schule und Sport darüber informiert. Da der Personalrat davon ausgeht, dass es sich bei dieser Zeit für den Schulhausmeister um Bereitschaftszeit handelt, verlangt er eine Gegenleistung für die Mitarbeiter.

Vorgehen

Über zwei Jahre führte der Personalrat Gespräche mit dem Fachbereich und der Verwaltung, die 2017 zu einem positiven Ergebnis führten.

Ergebnis

Rückwirkend für die Jahre 2014 bis 2016 bekommen die Schulhausmeister pro Jahr einen nicht unerheblichen Pauschalbetrag ausgezahlt. Hier erreichte der Personalrat eine bessere Regelung im Vergleich zur gesetzlichen Regelung in § 37 Abs. 1 TVöD, die einen rückwirkenden Pauschalbetrag nur von sechs Monaten festlegt. Die Regelung des Pauschalbetrags gilt bis zu einer endgültigen und einvernehmlichen Regelung zwischen der Verwaltung und dem Personalrat.