Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt ist die höchste Instanz in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Es zählt zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes.

Das BAG hat Senate, die mit drei Berufsrichtern – einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – sowie zwei ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt sind.

Vor dem Bundesarbeitsgericht müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte. Dazu muss das Landesarbeitsgericht die Revision gegen sein Urteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen haben.

In Ausnahmefällen kann das Landesarbeitsgericht auch übergangen werden und eine Entscheidung eines Arbeitsgerichts direkt beim Bundesarbeitsgericht angefochten werden (so genannte Sprungrevision). Das kann der Fall sein bei Rechtsstreitigkeiten über Tarifverträge, Maßnahmen des Arbeitskampfes oder Fragen der Vereinigungsfreiheit.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes entscheidet das BAG nicht über beamtenrechtliche Streitigkeiten, hierfür ist das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zuständig.

 

Weiterführende Informationen:

Ewald Bartl, 5 Gründe für die Arbeitsgerichtsbarkeit, PersR 10/2021, 26

 

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