Gewerkschaft

Gewerkschaften sind frei gebildete, demokratisch strukturierte Vereinigungen von Beschäftigten. Sie vertreten und fördern deren Interessen gegenüber den Arbeitgebern und ihren Verbänden, namentlich in Tarifverhandlungen.

Die Freiheit, eine Gewerkschaft zu bilden oder ihr anzugehören, gehört zu den von der Verfassung garantierten Grundrechten, ebenso die Betätigungsfreiheit dieser Vereinigung (sog. Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG).

Die Vertretung der abhängig Beschäftigten ist in Deutschland zweigeteilt: In der Dienststelle findet die Interessenvertretung fast ausschließlich durch den Personalrat statt, der einer Friedenspflicht unterliegt.

Die Gewerkschaft hat aber auch im Rahmen des BPersVG bestimmte Rechte und Pflichten, wenn sie »in der Dienststelle vertreten« sind, d.h. wenn zumindest ein Mitglied der Belegschaft der Gewerkschaft angehört.

Ihre wichtigste Aufgabe in diesem Zusammenhang besteht darin, den Personalrat bei seiner Arbeit zu unterstützen (§ 9 BPersVG n.F.).

 

<< Geschäftsführung des Personalrats | Informationsrechte >>

zurück zum Lexikon