Literatur des Personalrats

Damit der Personalrat seine Aufgaben wahrnehmen kann, ist ihm von der Dienststelle in erforderlichem Umfang Geschäftsbedarf zur Verfügung zu stellen (§ 47 BPersVG n.F. ).

Dazu gehört Fachliteratur, vor allem aus den Bereichen Beamten-, Arbeits- und Sozialrecht. Hierzu zählen zum einen Gesetzestexte, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie Tarifverträge, zum anderen aber auch mindestens ein Kommentar zum BPersVG in aktueller Fassung.

Der Personalrat hat zudem Anspruch auf Kommentare zu anderen Rechtsvorschriften oder Spezialliteratur zu Sachgebieten, wenn er sie zur Erfüllung seiner Aufgaben regelmäßig benötigt.

Ebenso hat der Personalrat Anspruch auf eine Fachzeitschrift zum Personalvertretungsrecht. Dabei kommt es auf die Größe des Personalrats grds. nicht an.

 

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