Personalvertretungsgesetze

Die Personalvertretungsgesetze regeln die Wahl, Zuständigkeit, Pflichten und Befugnisse der Personalvertretungen für Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Im Bereich der Bundesverwaltung ist das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) einschlägig.

Jedes Bundesland hat ein eigenes Landespersonalvertretungsgesetz, das für die Beschäftigten von Einrichtungen der Länder und Gemeinden gilt.

 

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