29. Mai 2024 |
Der Urlaub ist nicht nachzugewähren, wenn der Arbeitnehmer seine Urlaubstage in häuslicher Quarantäne verbringen muss. Der Arbeitgeber schulde beim Urlaub nur die bezahlte Freistellung von der Arbeit. Wenn äußere Ereignisse den Urlaub stören, sei dies allein Risiko des Arbeitnehmers – so das Bundesarbeitsgericht. [...]
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