Betriebsrat der IKEA Deutschland GmbH & Co. KG, Standort Duisburg
Projekt: Gerechte Eingruppierung und Beschäftigungssicherung durch Festverträge und Stundenerhöhungen
► Ausführlich vorgestellt in "Arbeitsrecht im Betrieb" 3/2020
Projekt: |
Gerechte Eingruppierung und Beschäftigungssicherung durch Festverträge und Stundenerhöhungen |
Bewerber/in: | Betriebsrat der IKEA Deutschland GmbH & Co. KG, Duisburg |
Beschäftigtenzahl: | 201 bis 500 |
Branche: | Einzelhandel/ Möbel |
Gewerkschaften: | Ver.di |
Stichworte zum Projekt
Motiv
Seit vielen Jahren herrschte zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung Uneinigkeit darüber, wie Mitarbeiter eingruppiert und in feste Arbeitsverträge übernommen werden. Immer wieder forderte der Betriebsrat die Geschäftsleitung auf, die Kollegen ordnungsgemäß einzugruppieren und mehr Mitarbeiter in feste Arbeitsverträge zu übernehmen. Aber der Arbeitgeber bestritt zum einen, dass die von ihm gewählten Lohngruppen falsch waren. Zum anderen sah er keine Möglichkeit, weniger Befristungen zu gewährleisten, da man sonst nicht auf die aktuellen Marktschwankungen reagieren könne.
Vorgehen
Das Duisburger Gremium band den Gesamtbetriebsrat ein und suchte den Austausch mit Kollegen in anderen Filialen. Es wurde ein Verhandlungspapier auf Deutschlandebene entwickelt. Diese formuliert als Ziel, deutlich mehr Mitarbeiter mit höheren Stundenverträgen und unbefristet einzustellen. Die Verantwortung und Umsetzung liegt dabei aber in den jeweiligen Häusern vor Ort. Der Betriebsrat Duisburg ging in zahlreiche Verhandlungsrunden mit dem Arbeitgeber, die auch gerichtliche Auseinandersetzungen mit sich brachten.
Ergebnisse
Das Gremium erreichte nach teils zähen Verhandlungen, die Befristungsgrenze bis zum Geschäftsjahr 2018 schrittweise auf 10% zu begrenzen. Außerdem wurde vereinbart, dass niemand mehr von einem sozialversicherungspflichtigen in einen nicht sozialversicherungspflichtigen Job gedrängt werden darf. Die Parteien einigten sich zudem darauf, dass Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben wird, höhere Stundenverträge zu erhalten. Durch Beharrlichkeit und unter Nutzung des Rechtsweges wurden zudem auch Verbesserungen bei den Eingruppierungen erreicht, was u.a. auch rückwirkende Zahlungen an die Beschäftigten zur Folge hatte.