Betriebsrat-Sprechstunde

Um Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Beratung mit dem Betriebsrat zu geben, kann der Betriebsrat unabhängig von der Betriebsgröße Sprechstunden einrichten.

Zeit und Ort der Sprechstunden sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Dieser hat dann die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Sollte eine Einigung mit dem Arbeitgeber nicht zustande kommen, kann die Einigungsstelle angerufen werden, um eine Einigung herbeizuführen.

Betriebsratsmitglieder sind von der Arbeit befreit, wenn sie Sprechstunden abhalten. Arbeitnehmer sind berechtigt, Sprechstunden aufzusuchen, wenn sie ordnungsgemäß abgemeldet sind.

Der Arbeitgeber muss Entgelt einschließlich Zulagen für diese Zeit zahlen.

Themen können sein: Aufgaben des Betriebsrats, Beschwerden des Arbeitnehmers und Erörterung von Rechtsprechung für den Arbeitnehmer (seit 2008 nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 Rechtsdienstleistungsgesetz zulässig).

 

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