Wirtschaftsausschuss

In Betrieben ab 100 Mitarbeiter muss ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. Als Ausschuss des Betriebsrats hat der Wirtschaftsausschuss die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten (§ 106 BetrVG).

Der Unternehmer muss den Wirtschaftsausschuss in seine wirtschaftlichen Planungen einweihen und ihm alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dazu gehören auch mögliche Auswirkungen auf die Personalplanung. Der Wirtschaftsausschuss wird vom Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat gewählt. Mindestens ein Mitglied muss auch im Betriebsrat sein.

 

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