Sitzungen sind für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung von zentraler Bedeutung. Hier werden alle wichtigen Themen besprochen und Beschlüsse gefasst. Aber nur in einer formal ordnungsgemäß einberufenen Sitzung kann die JAV auch wirksame Beschlüsse fassen.
Die JAV hat das Recht, eigene Sitzungen abzuhalten. Dazu muss der Vorsitzende der JAV eine Einladung versenden.
Betriebsrat oder Personalrat sind von der Sitzung zu benachrichtigen; deren Zustimmung ist aber nicht notwendig. Die Sitzung ist nicht öffentlich und findet grundsätzlich während der Arbeits- und Ausbildungszeit statt. Der genaue Zeitpunkt wird von der JAV festgelegt
Für die Einladung zur Sitzung gilt folgendes:
Beschlussfähig ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse der JAV werden in der Regel mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen sind als Ablehnung zu werten. Die Mehrheit der Stimmen aller JAV-Mitglieder ist etwa notwendig bei:
Teilnehmende Mitglieder des Betriebsrats oder Personalrats haben wie Vertreter von Gewerkschaften kein Stimmrecht.
Von jeder Sitzung der JAV ist ein Protokoll anzufertigen, das mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse enthält. Die Niederschrift ist vom Protokollanten und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. Dem Protokoll ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jedes teilnehmende JAV-Mitglied einzutragen hat.
Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben das Recht, Sprechstunden abzuhalten. Entweder richten sie eigene Sprechstunden ein oder nehmen an der Sprechstunde des Betriebsrats oder Personalrats teil.
Die Entscheidung für eine eigene Sprechstunde trifft die JAV durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Sowohl der Betriebsrat oder der Personalrat als auch der Arbeitgeber sind an diesen Beschluss gebunden. In einer Beratung zwischen Betriebsrat oder Personalrat und Arbeitgeber wird der Ort und Zeitpunkt der Sprechstunde festgelegt. An dieser Beratung nimmt die JAV teil. Die dort getroffenen Vereinbarungen sind für die JAV verbindlich. Die Durchführung der Sprechstunde gehört zu den Amtspflichten der JAV, sobald sie eingeführt ist.