4. Was ist für die JAV-Sitzungen und JAV-Versammlungen wichtig?

Sitzungen sind für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung von zentraler Bedeutung. Hier werden alle wichtigen Themen besprochen und Beschlüsse gefasst. Aber nur in einer formal ordnungsgemäß einberufenen Sitzung kann die JAV auch wirksame Beschlüsse fassen.

Kann die JAV eigene Sitzungen einberufen?

Die JAV hat das Recht, eigene Sitzungen abzuhalten. Dazu muss der Vorsitzende der JAV eine Einladung versenden.

Betriebsrat oder Personalrat sind von der Sitzung zu benachrichtigen; deren Zustimmung ist aber nicht notwendig. Die Sitzung ist nicht öffentlich und findet grundsätzlich während der Arbeits- und Ausbildungszeit statt. Der genaue Zeitpunkt wird von der JAV festgelegt

Was ist bei der Einladung zu einer JAV-Sitzung zu berücksichtigen?

Für die Einladung zur Sitzung gilt folgendes:

    • Die Sitzung beruft der Vorsitzende ein.
    • Der Vorsitzende legt die Tagesordnung für die JAV-Sitzung fest.
    • Er lädt die JAV-Mitglieder zur Sitzung ein und versendet mit der Einladung die Tagesordnung.
    • Ist ein Ersatzmitglied verhindert, hat das Ersatzmitglied dies dem Vorsitzenden mitzuteilen; dieser hat dann das entsprechende Ersatzmitglied einzuladen.
    • Einzuladen sind ebenso der Betriebsrat oder der Personalrat und die zuständige Gewerkschaft.

Worauf ist bei der Beschlussfassung zu achten?

Beschlussfähig ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse der JAV werden in der Regel mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen sind als Ablehnung zu werten. Die Mehrheit der Stimmen aller JAV-Mitglieder ist etwa notwendig bei:

  • Anträgen auf Aussetzung eines Betriebsratsbeschlusses
  • Verabschieden einer Geschäftsordnung
  • Rücktritt der JAV

Teilnehmende Mitglieder des Betriebsrats oder Personalrats haben wie Vertreter von Gewerkschaften kein Stimmrecht.

Was muss das Sitzungsprotokoll / die Sitzungsniederschrift festhalten?

Von jeder Sitzung der JAV ist ein Protokoll anzufertigen, das mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse enthält. Die Niederschrift ist vom Protokollanten und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. Dem Protokoll ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jedes teilnehmende JAV-Mitglied einzutragen hat.

Kann die JAV Sprechstunden einrichten?

Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben das Recht, Sprechstunden abzuhalten. Entweder richten sie eigene Sprechstunden ein oder nehmen an der Sprechstunde des Betriebsrats oder Personalrats teil.

Die Entscheidung für eine eigene Sprechstunde trifft die JAV durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Sowohl der Betriebsrat oder der Personalrat als auch der Arbeitgeber sind an diesen Beschluss gebunden. In einer Beratung zwischen Betriebsrat oder Personalrat und Arbeitgeber wird der Ort und Zeitpunkt der Sprechstunde festgelegt. An dieser Beratung nimmt die JAV teil. Die dort getroffenen Vereinbarungen sind für die JAV verbindlich. Die Durchführung der Sprechstunde gehört zu den Amtspflichten der JAV, sobald sie eingeführt ist.


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