Bronzepreisträger 2019

Lehrerhauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Projekt: Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung an öffentlichen Schulen des Landes M-V

"Mit der Dienstvereinbarung Teilzeit ist es uns gelungen, Regelungen zu vereinbaren unter den besonderen Bedingungen an Schulen. Darauf sind wir stolz."

Die GEW-Fraktion des Lehrerhauptpersonalrates

Daten und Stichworte zum Projekt

Bewerber/in:

Lehrerhauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V

Projekt:

Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung an öffentlichen Schulen des Landes M-V

Beschäftigtenzahl:

über 1000

Projektzeit:

April 2013 bis Mai 2017

 

Kurzbeschreibung

Dienstvereinbarung regelt Teilzeitbeschäftigung an öffentlichen Schulenü

Motiv

Im Februar 1996 vereinbarten die Landesregierung, die Gewerkschaften und Berufsverbände ein Lehrerpersonalkonzept (LPK), um den zurückgehenden Schülerzahlen zu begegnen. Der erforderliche Stellenabbau sollte sozialverträglich sein, betriebsbedingte Kündigungen sollten vermieden werden. Es wurden daher Abfindungen bei Aufhebungsverträgen angeboten, ebenso wie Vorruhestandsgeld und die Möglichkeit für ein Sabbatical. Viele Mitarbeiter entschieden sich aber, statt Vollzeit Teilzeit zu arbeiten, wobei der Beschäftigungsumfang faktisch einseitig durch das Land festgelegt wurde, was für einige der Mitarbeiter aber unzumutbar war. Die Gewerkschaften und Berufsverbände konnten im Rahmen des LPK einige schulorganisatorische Vereinbarungen treffen, mit der die Teilzeitarbeit unter den Bedingungen, die im Schulbereich herrschen, zumutbar wurde. Als das LPK auslief, liefen auch alle entsprechenden Teilzeitvereinbarungen aus. Der Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) wollte, dass es für die Beschäftigten, die auch darüber hinaus weiter in Teilzeit arbeiten wollten, rechtssichere Regelungen gibt. Dabei sollten die Teilzeitregelungen landesweit einheitlich, transparent und rechtssicher sein.

Vorgehen

Bereits vor Ablauf des LPK wurde auf Drängen der GEW und der in ihr organisierten Personalräte eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Vorsitzenden des LHPR auf der Ebene des Bildungsministeriums gebildet. Das Ministerium wollte sich auf die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zurückziehen und lediglich das formale Antragsverfahren für Teilzeit gesondert regeln, da die inhaltlichen Regeln seiner Meinung nach nicht geändert werden müssten. Es folgten zahlreiche Gespräche, anschließend langwierige und zähe Verhandlungen mit dem Ministerium, in der sich der LHPR sehr stark für differenzierte gemeinsame Regelungen einsetzte.

Ergebnis

Im Frühjahr 2017 einigten sich die Parteien auf einen umfassenden Regelungsentwurf mit einheitlichen Regelungen für alle angestellten und verbeamteten Lehrkräfte und für das sonstige für die Erfüllung pädagogischer Aufgaben tarifbeschäftigte Personal. In der „Dienstvereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung“ legten die Parteien fest, dass Teilzeit „nicht nur“ als Halbtagsarbeit zu verstehen ist, sondern „jede reduzierte Arbeitszeit unterhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten“ ist. Teilzeitbeschäftigte sind bei der Besetzung mit Vollzeitbeschäftigten gleichzubehandeln. In der Dienstvereinbarung sind die Schritte des Antrags- und Auswahlverfahrens dargelegt, ebenso die wesentlichen Rechte und Pflichten innerhalb der Teilzeit und die Rückkehr aus der Teilzeit. Der LHPR legte Wert darauf, dass die Dienstvereinbarung nicht statisch ist und bereits bei Unterzeichnung Ende Mai 2017 einigten sich die Parteien darauf, dass auch Referendare die Möglichkeit von Teilzeitarbeit haben sollen. Derartige Regelungen sind in den meisten anderen Bundesländern in Verwaltungsvorschriften ausgestaltet und unterliegen der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung der Stufenpersonalräte, können aber vom Personalrat weniger als Dienstvereinbarungen beeinflusst werden und sind dem Inhalt nach auch weniger stark an den Interessen der Beschäftigten orientiert. Daher war es dem LHPR wichtig, dass eine Dienstvereinbarung geschlossen wird.