Sonderpreis Schwerbehindertenvertretung 2019

Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei Nordrhein-Westfalen
Projekt: Die Polizei Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zur Inklusion

"Die Polizei NRW beschäftigt etwa 4500  Menschen mit Behinderungen. Ein Teil der Inklusionsstrategie, ist das Projekt „Polizei NRW auf dem Weg zur Inklusion - Blinde Bedienstete in der Polizei “. Hier konnten gemeinsam mit dem PHPR und dem IM weitere blinde und sehbehinderte Menschen unbefristet eingestellt werden."

Erika Ullmann-Biller (Mitte), Vorsitzende der HSBV

Daten und Stichworte zum Projekt

Bewerber/in:

Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei Nordrhein-Westfalen

Projekt:

Die Polizei Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zur Inklusion

Beschäftigtenzahl:

ca. 45 000

Projektzeit:

2017 – bis heute

 

Kurzbeschreibung

Hauptschwerbehindertenvertretung entwickelt Maßnahmen zur Inklusion Behinderter

Motiv

In der Polizei NRW sind ca. 4500 schwerbehinderte Mitarbeiter bzw. diesen gleichgestellt beschäftigt. Im Zuge der Neuorganisation der Polizei wurden die Mittelinstanzen abgeschafft, wodurch es auf Bezirksebene keine Instanz mehr gab, die sich um die Belange von schwerbehinderten Menschen kümmert. Daher schlossen sich die Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, die Schwerbehindertenvertretung der Landesoberbehörden LKA, LAFP, LZPD, der Deutschen Hochschule der Polizei und der regionalen Arbeitsgemeinschaften der Polizei in den Regierungsbezirken zur Arbeitsgemeinschaft AGSV Polizei NRW zusammen. Die AGSV will das Bewusstsein für die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen im Beschäftigungsverhältnis schärfen, deren positives Leistungsvermögen herausstellen, Benachteiligungen und Vorbehalte abbauen und die Inklusion der Menschen mit Behinderung stärken. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, unterstützt die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen in den Dienststellen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie überwacht, dass die gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Vereinbarungen und Verträge eingehalten werden, vor allem die dem Arbeitgeber daraus obliegenden Verpflichtungen und Maßnahmen gegenüber schwerbehinderten Mitarbeitern. Die AGSV strebt an, die Schwerbehindertenarbeit in der Polizei zu optimieren, in allen behinderungsrelevanten Bereichen zu informieren und zu unterstützen, gemeinsame Aktivitäten und Fortbildungsveranstaltungen zu planen und umzusetzen und die Berücksichtigung der besonderen Problematik schwerbehinderter Mitarbeiter voranzutreiben.

Vorgehen

Seit der Gründung 2007 organisierte die AGSV zahlreiche Aktivitäten: 2010 gab die AGSV ihre Stellungnahme zur Anhörung „Alarmierend hohe Krankenstände bei der Polizei“ mit Anhörung im Innenausschuss, 2012 legte sie ein Positionspapier zur Änderung der Polizeidienstvorschrift PDV 300 – „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit“ –  vor und machte es zum Thema im Landtag, um die grundlegende Positionen vom Innenministerium dazu zu erhalten; 2016 entwickelte sie zwei Informationsflyer: einen für Menschen mit Behinderung bzgl. dem Umgang mit der Polizei, einen für Polizisten bzgl. dem Umgang mit Menschen mit Behinderung. Im selben Jahr wurde die AGSV zum Inklusionsstärkungsgesetz angehört und gab eine Stellungnahme im Gesetzanhörungsverfahren zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW) ab. 2014 führte sie Fachgespräche zum Thema Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen und Novellierung des SGB IX im Bundestag sowie Fachgespräche mit der Behindertenbeauftragten der CDU-Landtagsfraktion NRW zum Thema Inklusionsstärkungsgesetz. 2013 startete die AGSV durch Einbeziehung des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegen-heiten NRW (LAFP) das Projekt „Blinde Bedienstete bei der Polizei NRW“, bei der blinde Menschen oder Menschen mit sehr starker Sehbeeinträchtigung befristet für 2 Jahre im Auswerte- und Analysedezernat eingesetzt wurden. Dieses Projekt war ein großer Erfolg: Die beiden Mitarbeiter waren voll integriert.

Ergebnis

Durch ihr Engagement nimmt man die AGSV und damit auch das Thema „Schwerbehinderte Mitarbeiter“ wahr. Die AGSV erreichte, dass zum Barrierefreien Bauen ein Erlass erstellt wurde und dass jetzt alle Neubaumaßnahmen barrierefrei erstellt werden. Neue Software wird nur noch mit Zertifizierung gemäß der BITV Barrierefreit angeschafft, um den behinderten Mitarbeitern eine barrierefreie IT zu ermöglichen. Das Projekt, blinde Bedienstete in den Polizeidienst aufzunehmen, war sehr erfolgreich: die befristeten Verträge wurden zu unbefristeten und die beiden Mitarbeiter sind weiterhin bei der Polizei beschäftigt. Das Projekt wird weitergeführt.