01. März 2024 |
Kann ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben, darf er dem Arbeitgeber nicht selbst eine andere Beschäftigung anbieten. Vielmehr ist es Aufgabe des Arbeitgebers, ihm einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz zuzuweisen, sofern es einen solchen gibt. Ansonsten macht sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig – so das LAG Köln. [...]
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