Eva-Maria Stoppkotte, Christof Herrmann
Bei den Feiern zu 100 Jahre Betriebsverfassung sollte der Fokus klar auf den zentralen Akteuren liegen: den Betriebsräten. Sie schultern den Löwenanteil der täglichen Mitbestimmung in den Betrieben.
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Redaktion
100 Jahre gibt es sie nun schon: die Betriebsverfassung. Mit den Mitbestimmungsexperten Wolfgang Däubler und Michael Kittner wagen wir den Blick auf eine bewegte Geschichte und auf aktuelle Herausforderungen.
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Wolfgang Däubler
Seit 100 Jahren gibt es Betriebsräte. Ein Grund zum Feiern? Gewiss. Aber die Mehrzahl der Beschäftigten arbeitet in Betrieben ohne Betriebsrat. Daran sollte sich was ändern.
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Michael Kittner
Betriebliche Mitbestimmung gibt es schon länger als 100 Jahre. Um unser heutiges Betriebsverfassungsgesetz und das politische Drumherum zu verstehen, macht es Sinn, auch einen Blick zurück zu werfen.
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Rolf Winkel
In Teil 2 des AiB-Überblicks zu den Jahresänderungen geht es um die noch kurz vor dem Jahreswechsel beschlossene Entlastung von Krankenkassenbeiträgen bei Betriebsrenten, um die aktuellen Altersgrenzen bei der gesetzlichen Rente und um die jüngste Wohngeldreform.
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Wolf-Dieter Rudolph
Nach 15 Jahren ist nun das Berufsbildungsgesetz novelliert worden. Welche Neuerungen für Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretung wichtig sind, erfahren Sie hier.
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Ulrich Petri
Er war hart erkämpft: Der besondere Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte. Längst hatte auch das Bundesarbeitsgericht über seine Gültigkeit entschieden, doch die Arbeitgeber ließen nicht locker und zogen vors Bundesverfassungsgericht.
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Sebastian Fay, Hilde Wagner, Gerhard Wick
Beschäftigte wünschen sich, ihre Arbeitszeit freier nach ihren Bedürfnissen einteilen zu können. Ansparmodelle wie Langzeit- und Zeitwertkonten könnten ein geeignetes Instrument für lebenslaufbezogene Arbeitszeiten und Auszeiten sein, wenn sie denn attraktiver ausgestaltet wären.
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Jochen Schroth, Melissa Reuter, Kathrin Schäfers
Für die IG Metall ist klar: Sichere Beschäftigung und Gute Arbeit müssen in Zeiten der Transformation Priorität haben. Herausforderungen sind nur zu bewältigen, wenn sich Betriebsräte frühzeitig einmischen und die Veränderungen proaktiv mitgestalten.
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Laurens Brandt
Die Diskussion um die Meinungsfreiheit und deren Grenzen beschäftigt die Öffentlichkeit und führt zu hitzigen Debatten. Darf man bald gar nichts mehr sagen – oder alles? Welche Besonderheiten gelten bei Meinungsäußerungen im Betrieb?
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Christof Herrmann
Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat der Leipziger Gruppe schließen umfangreiche Inklusionsvereinbarung. Die Regelungen schaffen Sicherheit und sorgen für Akzeptanz der Fähigkeiten von leistungsgewandelten Beschäftigten. Dafür gibt es 2019 Bronze.
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ArbG Dresden, v. 27.02.2019, 13 Ca 2259/18
BAG, v. 20.08.2019, 9 AZR 468/18
ArbG Siegburg, v. 07.08.2019, 3 Ca 992/19
BAG, v. 16.10.2019, 5 AZR 352/18