Herta Däubler-Gmelin
Der neue Datenschutz ist da. Die erste Panik hat sich gelegt. Zeit, sich einmal eingehender mit den zahlreichen neuen Aufgaben zu beschäftigen, die auf die betriebliche Interessenvertretung im Beschäftigtendatenschutz zugekommen sind.
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Herta Däubler-Gmelin
Die betriebliche Interessenvertretung hat in ihrem eigenständigen Bereich für die richtige Umsetzung des neuen Datenschutzes zu sorgen – was gar nicht so schwierig ist.
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Thomas Berger, Benedikt Rüdesheim
Die neuen Datenschutzregeln helfen Belegschaftsvertretungen, den Beschäftigtendatenschutz zu stärken. Sie werden aber auch vermehrt von Arbeitgebern genutzt, um sich gegen Unterrichtungs- und Einblicksrechte von Arbeitnehmervertretungen zu wehren.
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BVerfG, v. 20.12.2018, 2 BvR 2377/16
BSG, v. 18.12.2018, B 1 KR 31/17 R
Carsten M. Müller
Wer schreibt, der bleibt – wer kennt diesen Spruch nicht. Mit dem steigenden Gebrauch elektronischer Kommunikationsmittel stellt sich allerdings die Frage, ob diese Aussage auch weiterhin Gültigkeit hat oder ob nicht PDF oder E-Mail die »gute alte Schriftform« ablösen.
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Mattias Ruchhöft
Studien warnen vor der Vernichtung von Arbeitsplätzen durch Künstliche Intelligenz. Eine einseitige Sicht, die die Chancen außer Acht lässt. Betriebs- und Personalräte sollten aber wegen ihres Überwachungspotenzials den Einsatz eng begleiten.
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Bruno Schierbaum
Unternehmen und Behörden lagern ihre Lohnbuchhaltung oder die IT aus. Auftragsverarbeitung liegt im Trend. Für Betriebs- und Personalräte wird damit die Ausübung ihrer Rechte nicht einfacher.
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