Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

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»Der Personalrat« 3/2019

TITELTHEMA: BEAMTENSTREIK

Dürfen Lehrkräfte streiken?

  • Preis: Bis zum 31.5.2019 für den Deutschen Personalräte-Preis 2019 bewerben
  • Kündigung: Bei schwerbehinderten Menschen ist die SBV zu beteiligen
  • Urlaub: Für den Verfall des Urlaubsanspruchs gelten neue Regeln

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Inhaltsverzeichnis 3/2019

Editorial
Magazin
Titelthema Beamtenstreik
Das BVerfG hält am statusbezogenen Streikverbot für Beamte fest. Es bestehen aber Zweifel, ob das auch verfassungs- und völkerrechtskonform ist. mehr
Beamte dürfen nicht streiken. Das ist ein Grundsatz des Berufsbeamtentums. Diesen Grundsatz hat das BVerfG nun auch für beamtete Lehrkräfte bestätigt. mehr
Die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen sind an der Ausgestaltung der Beamtenverhältnisse zu beteiligen. So die Theorie. Tatsächlich liegt Vieles im Argen. mehr
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte besteht jetzt 60 Jahre. Er kann eine eindrucksvolle Erfolgsbilanz vorweisen, müsste aber für die Zukunft deutlich gestärkt werden. mehr
Personalratsarbeit
Aggressives Verhalten greift um sich. Das bekamen auch die Beschäftigten der Uni Koblenz-Landau bei Außenkontakten zu spüren. Der Gesamtpersonalrat ließ sich etwas einfallen. Das brachte ihm den Personalräte-Preis 2018 in Bronze ein. mehr
DEUTSCHER PERSONALRÄTE-PREIS 2019 Viele Gremien haben in den letzten beiden Jahren wieder bemerkenswerte Projekte und Initiativen für Beschäftigte gestartet. Jetzt gilt es: Bewerben. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Soll einem schwerbehinderten Menschen gekündigt werden, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Die Form, die Fristen und Ähnliches bleiben aber unklar. mehr
Für den Verfall des Urlaubsanspruchs und für dessen Abgeltung hat der EuGH neue Regeln aufgestellt. Den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann das Vorteile bringen. mehr
Rechtsprechung
Recht kompakt