Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

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»Der Personalrat« 7-8/2019

TITELTHEMA: DIGITALE VERWALTUNG

eAkten auf dem Vormarsch

  • AUSKUNFT: Die Dienststelle muss den Personalrat mit Informationen versorgen
  • ZUSCHLÄGE: Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Zuschläge für Überstunden
  • NEBENJOB: Nebentätigkeiten sind anzeige-, teilweise sogar genehmigungspflichtig

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Inhaltsverzeichnis 7-8/2019

Editorial
Magazin
Titelthema Digitale Verwaltung
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist nicht aufzuhalten. Beschäftigte und Personalräte sind frühzeitig einzubeziehen. mehr
Die eAkte wird kommen – mit enormen Folgen für die Beschäftigten. Personalräte müssen wachsam sein. mehr
Für Interessenvertretungen sind aktuelle und rechtssichere Fachinformationen unverzichtbar. »Personalratswissen online« liefert Tipps für die Praxis in der öffentlichen Verwaltung. mehr
Personalratsarbeit
Wenn der Personalrat seine Aufgaben erfüllen will, muss die Dienststelle ihn mit den erforderlichen Informationen versorgen. Die Regeln des Datenschutzes stehen dem nicht entgegen. mehr
Es hat zwar keine umfassenden Novellierungen von Personalvertretungsgesetzen gegeben, wohl aber einige bedeutsame Änderungen und Ergänzungen. mehr
Die aktuelle Arbeitszeitpolitik ist kritisch zu analysieren und die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst neu zu gestalten. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Für Überstunden gibt es tarifliche Zuschläge; für Teilzeitbeschäftigte erst, wenn sie über die Vollzeitgrenze hinaus arbeiten. Das sieht das BAG jetzt kritisch. mehr
Beamtenrecht
Berufliche Selbstverwirklichung und die Funktionsfähigkeit des Staates sind gegeneinander abzuwägen. mehr
Verfassungstreue ist unabdingbare Voraussetzung für den Beamtenstatus. Hier stellt sich die Frage, ob Mitglieder der AfD Beamtinnen oder Beamte werden oder bleiben können. mehr
Buchbesprechung
Rechtsprechung
Monika Ertelt mehr
Eberhard Baden mehr
Recht kompakt