»Der Personalrat« 7-8/2019
TITELTHEMA: DIGITALE VERWALTUNG
eAkten auf dem Vormarsch
- AUSKUNFT: Die Dienststelle muss den Personalrat mit Informationen versorgen
- ZUSCHLÄGE: Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Zuschläge für Überstunden
- NEBENJOB: Nebentätigkeiten sind anzeige-, teilweise sogar genehmigungspflichtig
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