Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

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»Der Personalrat« 12/2019

TITELTHEMA: SCHÖNEBERGER FORUM

Wie die Arbeitszeiten zum Leben passen

  • RUHEZEIT: Vor Personalratssitzungen ist die gesetzliche Ruhezeit einzuhalten
  • URLAUB: Beim Wechsel von Voll- auf Teilzeit darf der Urlaub nicht gekürzt werden
  • AUFSTIEG: Der Ausschluss langjährig Freigestellter vom Auswahlverfahren ist unzulässig

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Inhaltsverzeichnis 12/2019

Editorial
Magazin
Titelthema Schöneberger Forum
Starre Arbeitszeiten sind nicht mehr zeitgemäß. Beschäftigte wollen heute mehr Flexibilität, je nach Lebensphase. Das ist auch machbar. mehr
Auch im öffentlichen Dienst ist Stress allgegenwärtig, oft sogar mehr als in der Privatwirtschaft. Da muss etwas passieren. mehr
Schichtarbeit ist für die Betroffenen immer belastend, die Belastungen lassen sich aber mindern. mehr
Die Digitalisierung der Arbeitswelt schafft neue Möglichkeiten für das Arbeiten außerhalb des Büros. Doch das birgt auch Risiken für Beschäftigte. mehr
Der Lehrberuf bringt heute viele Lehrkräfte an ihre Grenzen. Vorschläge zur Entlastung gibt es durchaus, aber die Politik müsste sich auch bewegen. mehr
Personalratsarbeit
Nicht freigestellte Personalratsmitglieder können in zeitlichen Konflikt geraten zwischen Arbeitszeit, Personalratssitzung und einzuhaltenden Ruhezeiten. Die gesetzlich ununterbrochene Ruhezeit hat dann immer Vorrang. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Ändert sich die wöchentliche Arbeitszeit, ändert sich auch der Anspruch auf den Erholungsurlaub. Was dabei zu beachten ist, gibt die Rechtsprechung vor. mehr
Beamtenrecht
Bei langjähriger Freistellung fehlt eine dienstliche Beurteilung. Bei der Auswahl sind deshalb Hilfskriterien heranzuziehen. Das ist aber nicht so einfach. mehr
Rechtsprechung
Birger Baumgarten mehr
Susanne Gliech mehr
Recht kompakt