»Der Personalrat« 12/2019
TITELTHEMA: SCHÖNEBERGER FORUM
Wie die Arbeitszeiten zum Leben passen
- RUHEZEIT: Vor Personalratssitzungen ist die gesetzliche Ruhezeit einzuhalten
- URLAUB: Beim Wechsel von Voll- auf Teilzeit darf der Urlaub nicht gekürzt werden
- AUFSTIEG: Der Ausschluss langjährig Freigestellter vom Auswahlverfahren ist unzulässig
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