Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

pr_2020_03


»Der Personalrat« 3/2020

TITELTHEMA: BESOLDUNG

Wie die Alimentation richtig funktioniert

  • KONSTITUIERUNG Der neu gewählte Personalrat muss seinen Vorstand bestimmen
  • DATENSCHUTZ Der behördliche Datenschutzbeauftragte muss qualifiziert sein
  • MODERNISIERUNG Das Besoldungsrecht des Bundes hat Änderungen erfahren

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Inhaltsverzeichnis 3/2020

Editorial
Magazin
Titelthema Besoldung
Die Entlohnung der Beamten hat die Form der »Alimentation«. Das wird oftmals fälschlich als eine Art Privileg missverstanden. mehr
Das Grundgehalt der Beamten und Beamtinnen steigt nicht mehr mit dem Alter, sondern nach Erfahrungszeiten. Es ist also mehr als früher leistungsorientiert. mehr
Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte können seit einiger Zeit einen pauschalen Zuschuss beanspruchen. Bisher allerdings nur in wenigen Bundesländern. mehr
Bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten fehlt zum kontrollierenden Nachvollzug das Mitbestimmungsrecht. Der Personalrat kann aber Informationsrechte geltend machen. mehr
Personalratsarbeit
Der Lehrerhauptpersonalrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern erzielt eine Dienstvereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung. Dafür gab es den Deutschen Personalräte-Preis 2019 in Bronze mehr
Der neu gewählte Personalrat muss seinen Vorstand sowie den Vorsitz bestimmen. Erst dann kann er wirksam handeln. Der Wahlvorstand muss zur ersten Sitzung laden. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist besonders wichtig für die Selbstkontrolle des Datenschutzes. Dabei muss er entsprechend qualifiziert sein. mehr
Beamtenrecht
Zahlreiche Änderungen des Besoldungsrechts kommen den Bundesbeamtinnen und -beamten zugute. Doch das reicht nicht im Wettbewerb um die besten Köpfe. mehr
Rechtsprechung
Wolfgang Daniels mehr
Carlo Weber mehr
Recht kompakt