Jana-Madeline Staupe, Peter Krauss-Hoffmann
Unsere Arbeitswelt ist seit Jahrzehnten kulturell vielfältig – nicht erst seit der verstärkten Zuwanderung aus Krisen- und Konfliktländern ab 2015. Die steigende Diversität stellt alle Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz vor neue und fordernde Aufgaben.
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Gülşah Tunali
Kulturelle Vielfalt im Betrieb ist kein »Luxusthema«, sondern gehört zum Aufgabengebiet der Interessenvertretungen. Arbeitgeber haben geltendes Recht zu beachten und profitieren davon, wenn sie Teilhabe fördern und fordern.
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Klaus Heimann
Die IG Metall hat vor knapp zwei Jahren das Integrationsjahr für Geflüchtete entwickelt. Die Idee: Deutsch lernen und sich beruflich qualifizieren – alles im betrieblichen Umfeld. Gute Arbeit zieht eine erste Bilanz.
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Beate Eberhardt
Der Siemens-Betriebsrat in Leipzig hat nicht gewartet, bis andere den Flüchtlingen helfen. Das brachte ihm Erfolge, Sympathie und die Bronze-Auszeichnung ein.
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Julia Beer, Arne Lehmann
Potenziale vielfältiger Belegschaften entwickeln – dabei sind neue Aufgaben zu bewältigen. Denkbar schlecht vorbereitet ist die mittlere Ebene der Führungskräfte. Der Betriebsrat sollte Schulungen für die Vorgesetzten anregen.
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Beate Eberhardt
Die Bundesregierung ignoriert seit über fünf Jahren einen Bundesratsbeschluss: Der Hamburger Senat fordert nun konkretes Handeln ein – auch auf der Grundlage umfassender Untersuchungsergebnisse.
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Die Bundesregierung hat am 20. November 2018 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der – nach über 20-jähriger Debatte – die gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland regeln soll. »Gute Arbeit« sprach mit Annelie Buntenbach über das Vorhaben.
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Ursula Höfer
Das Mutterschutzgesetz 2018 ist keine ganz neue Herausforderung für Betriebe und Aufsichtsbehörden. Die strukturelle, inhaltliche und sprachliche »Modernisierung« stand lange an. Allerdings traten einige Neuerungen in Kraft, die bekannt sein müssen.
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Bettina Krämer
Das Bundesteilhabegesetz hat das Sozialgesetzbuch IX grundlegend reformiert. Bei der gegenseitig »einvernehmlichen« Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat es aber keine Stärkung der Beschäftigtenrechte gebracht. Es gibt daher vieles zu beachten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
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LAG Berlin-Brandenburg, v. 11.04.2018, 15 Sa 1418/17