Aktuelle Ausgabe »Soziale Sicherheit«

sosi_2018_10


»Soziale Sicherheit« 10/2018

Grundsicherung

Alternativen zu Hartz IV

  • Unfallversicherung: Wann sind Schülerinnen und Schüler versichert?
  • HILFE ZUR PFLEGE: Bedarfsdeckung nur noch auf Umwegen?
  • PFLEGENDE RENTNER: Soll die Pflege für ihre Rente nicht mehr zählen?
Zum Online-Zugang            Zum Archiv       

Inhaltsverzeichnis 10/2018

Position
Magazin
Arbeit
Soziales
Mit der Einführung von Hartz IV wurde die Arbeitslosenversicherung erheblich geschwächt. Inzwischen werden nur noch ein Drittel aller Arbeitslosen von ihr abgesichert. Für die anderen ist das Hartz-IV-System zuständig. Hier wird gezeigt: Das hat gravierende soziale und arbeitsmarktpolitische Folgen,... mehr
Soll Hartz IV überwunden werden, dann benötigen wir Alternativen in zweifacher Hinsicht: Notwendig ist einerseits die grundlegende Umgestaltung des Hartz-IV-Systems zu einer bedarfsdeckenden, bürgerfreundlichen und den Arbeitsmarkt stabilisierenden Grundsicherung. Andererseits ist es erforderlich,... mehr
Das Hartz-IV-System könnte durch grundlegende Änderungen gerechter werden und mehr Akzeptanz finden: etwa indem sich auch das SGB II an den Zielen der Arbeitsförderung im SGB III und der sozialen Teilhabe orientiert, auch SGB-II-Beziehende Wertschätzung und Anerkennung ihrer Leistung erfahren und... mehr
Die systematische und institutionelle Kopplung von Existenzsicherung und Pflicht zur Mitwirkung bzw. zur Erwerbsarbeit ist eine wesentliche Prämisse des SGB II. Ausgehend von der inzwischen 13-jährigen Erfahrung mit dem SGB II stellt sich die Frage, ob diese normative Grundlage sinnvoll und... mehr
Arbeitsschutz
Recht
Auch Schüler/innen sind gesetzlich unfallversichert. Zuständig dafür sind die Unfallkassen und Gemeinde-Unfallversicherungsverbände. Doch wann tritt der Unfallversicherungsschutz von Schülern ein – vor allem wenn es um Tätigkeiten außerhalb des regulären Schulbetriebs geht? Dieser Frage wird hier... mehr
Pflege
Recht
Besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung oder reichen die Leistungen zur Finanzierung der Pflege nicht aus, können finanziell bedürftige Menschen mit Pflegebedarf (ergänzend) Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII vom Sozialhilfeträger beanspruchen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz III... mehr
Rechtsprechung
SoSiPlus
Bettina Krämer mehr
Bettina Krämer mehr