Tarifverhandlungen

Einigung in der Tarifrunde

26. April 2023
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Quelle: stockWERK_Dollarphotoclub

In den Tarifverhandlungen haben die Tarifvertragsparteien am 22. April eine Einigung erzielt. Mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte erhalten mit dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst im Bund und in den Kommunen teils deutlich mehr Geld. Beschäftigte mit niedrigen Einkommen profitieren dabei besonders.

Die Tarifverhandlungen konnten in der vierten Verhandlungsrunde am 22.4.2023 abgeschlossen werden. Die Einigung zwischen Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf der einen und ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf der anderen Seite orientiert sich stark an der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission.

Ergebnisse

  • Inflationsausgleich: Die Beschäftigten bekommen eine Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro gezahlt. Die Zahlungen summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei. 
  • Inflationsausgleichsgeld Studierende, Auszubildende, Praktikanten: Diese erhalten abweichend im Juni 2023 620 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden ab 1. März 2024 um 150 Euro angehoben.
  • Sockelbetrag: Im März 2024 werden alle Entgelte um 200 Euro erhöht. Beschäftigte mit niedrigen Einkommen profitieren hier am meisten, da ein Anheben um 200 Euro in den unteren Entgeltgruppen eine prozentual deutlich höhere Steigerung darstellt als in den oberen Entgeltgruppen.
  • Tariferhöhung: Nach dem der Sockelbetrag erhöht ist, steigen ab März 2024 dann alle Entgelte um 5,5 Prozent. Diese Erhöhung wirkt sich – wie schon der Sockelbetrag – auf die gesamte Entgelttabelle aus.
  • Mindeststeigerung: Die Kombination aus der Erhöhung um einen Sockelbetrag und einer prozentualen Steigerung um 5,5 Prozent im März 2024 führt zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen bei den Beschäftigten. Wird dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht, wird der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
  • Kommunale Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen: Zusätzlich zum regulären Entgelt kann ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise gezahlt werden – unabhängig von der eigentlichen Stufenlaufzeit der Beschäftigten.
  • Tarifliche Zulagen: Tarifliche Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, werden ab März 2024 um 11,5 Prozent angehoben.

Laufzeit

Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt mindestens 24 Monate. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Die Erklärungsfrist läuft bis zum 17.5.2023. Im Anschluss kommt es zu den so genannten Redaktionsverhandlungen, in denen die Änderungstarifverträge und Änderungsvereinbarungen erarbeitet werden. Erfahrungsgemäß wird dies mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten steht noch aus.

(c) bund-verlag.de (is)

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