Arbeitsrecht

Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit

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Quelle: undrey_Dollarphotoclub

Bei hybrider Bildschirmarbeit arbeiten Beschäftigte in einem festen oder flexiblen Rahmen sowohl in ihrem Betrieb als auch mobil, etwa in der eigenen Wohnung. Das Bundesarbeitsministerium hat mit Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen Empfehlungen für eine gesunde Ausgestaltung dieser Arbeitsform erarbeitet.

Seit den Corona-Jahren hat sich die hybride Arbeit in vielen Unternehmen fest als neue Arbeitsform etabliert. 2023 boten 77 % der Betriebe ab 50 Beschäftigten die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten an (Quelle: IAB-Forschungsbericht). Und im Betriebsverfassungsgesetz wurde ein neuer Mitbestimmungstatbestand "Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird" eingeführt (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG).

Rechtliche und praktische Vorbereitungen nötig

Voraussetzungen für die hybride Arbeit sind zunächst eine Arbeitsleistung, die sich auch flexibel mit einem Computer von zu Hause aus erbringen lässt, die Zustimmung des Arbeitgebers und eine passende arbeitsrechtliche Ausgestaltung. Zudem braucht der Arbeitgeber IT-Systeme, die es Beschäftigten ermöglichen, von einem Arbeitstag zum anderen oder sogar innerhalb eines Arbeitstages zwischen dem Büro-Arbeitsplatz und dem häuslichen Arbeitsplatz zu wechseln.

BMAS lädt Expertengruppen ein

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) umfassende arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet. In einer Politikwerkstatt mit über einhundert Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen und den Sozialpartnern wurden zentrale Fragen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten diskutiert. 

Projekt aus dem Ampel-Koalitionsvertrag

Mit diesen Empfehlungen folgt das Ministerium einen im Koalitionsvertrag formulierten Auftrag: Der Koalitionsvertrag für die laufende 20. Legislaturperiode bestimmt, »(…) zur gesunden Gestaltung des Homeoffice im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen zu erarbeiten.« (Koalitionsvertrag, S. 68 ff.). Diesen Dialog hat das BMAS von September 2022 bis Oktober 2023 in der Politikwerkstatt "Mobile Arbeit" durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Dialoge sind die »7 Schritte zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit«. Diese Empfehlungen skizzieren eine Reihenfolge und ein Verfahren, wie Arbeitgeber, Beschäftigte und Interessenvertretungen für ihre Betriebe, Unternehmen oder Dienststellen die besten Lösungen für hybride Bildschirmarbeit finden und vereinbaren können.

Hinweise für Betriebs- und Personalräte

Bei jedem Schritt gibt es auch Hinweise auf die anzuwendenden und einschlägigen Mitbestimmungsrechte nach BetrVG und BPersVG, z. B. dass die Festlegung über den Ort, von welchem aus mobil gearbeitet werden kann und darf, der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG bzw. § 80 BPersVG und muss daher gemeinsam mit der Interessenvertretung erfolgen muss.

Übersicht: 7 Schritte zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit 

  • Schritt 1: Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele definieren 
  • Schritt 2: Geeignete mobile Bildschirmtätigkeiten festlegen
  • Schritt 3: Zeitliche Rahmenbedingungen für hybride Bildschirmarbeit festlegen 
  • Schritt 4: Regelungen zur Aufteilung bzw. Übernahme der entstehenden Kosten treffen 
  • Schritt 5: Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen festlegen und umsetzen 
  • Schritt 6: Beschäftigte informieren und unterweisen 
  • Schritt 7: Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen

Die BMAS-Regeln gibt es hier zum Herunterladen! (Website des BMAS).

© bund-Verlag.de (ck)

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