2. Worauf ist bei der Gründung eines Betriebsrats zu achten?

Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer in privatwirtschaftlichen Betrieben. Der Gesetzgeber schreibt die Gründung eines Betriebsrats nicht vor. Allerdings: Nur der Betriebsrat kann die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte wahrnehmen – und so die Interessen der Arbeitnehmer wirksam vertreten. 

Was sind die Schritte einer Betriebsratsgründung?

  1. Jemand muss im Betrieb die Initiative ergreifen, also zur Gründung eines Betriebsrats aufrufen
  2. Ein Wahlvorstand muss berufen werden. Er bereitet die Wahl vor und führt sie durch
  3. Es müssen sich genug Kandidaten finden, die Betriebsrat werden wollen

Ab wie vielen Mitarbeitern lässt sich ein Betriebsrat gründen?

Das steht in § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes:

  • Der Betrieb muss mindestens 5 volljährige Arbeitnehmer ständig beschäftigen
  • Von diesen müssen mindestens 3 wählbar sein. Das heißt: Mindestens 3 volljährige Arbeitnehmer müssen dem Betrieb am Tag der Wahl seit mindestens 6 Monaten angehören

Die Größe des Betriebs bestimmt, wie groß der Betriebsrat ist:

Arbeitnehmer

Betriebsrats­mitglieder

5-20 wahlberechtigte Arbeitnehmer 1
21-50 wahlberechtigte Arbeitnehmer 3
51 wahlberechtigte Arbeitnehmer bis 100 Arbeitnehmer 5
101-200 Arbeitnehmer 7
201-400 Arbeitnehmer 9
401-700 Arbeitnehmer 11
701-1000 Arbeitnehmer 13
1001-1500 Arbeitnehmer 15
1501-2000 Arbeitnehmer 17
2001-2500 Arbeitnehmer 19
2501-3000 Arbeitnehmer 21
3001-3500 Arbeitnehmer 23
3501-4000 Arbeitnehmer 25
4001-4500 Arbeitnehmer 27
4501-5000 Arbeitnehmer 29
5001-6000 Arbeitnehmer 31
6001-7000 Arbeitnehmer 33
7001-9000 Arbeitnehmer 35

 

Ab wann sind Betriebsratsmitglieder freizustellen?

Ab 200 Arbeitnehmern ist ein Betriebsratsmitglied von der Arbeit freizustellen

Wie wird ein Betriebsrat gegründet?

Die Gründung eines Betriebsrats steht den Arbeitnehmern grundsätzlich frei. Hauptsache, sie halten sich an die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung. Nur dann ist es dem Betriebsrat erlaubt, die Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen. Der Arbeitgeber kann nicht einfach einen Betriebsrat ernennen – und auch kein Arbeitnehmer kann sich selbst zum Betriebsrat erklären.

Erster Schritt: Es muss ein Wahlvorstand bestimmt werden

Wann finden die Betriebsratswahlen statt?

Regelmäßige Neuwahlen: Besteht bereits ein Betriebsrat, finden die Betriebsratswahlen alle vier Jahre immer in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt, das nächste Mal 2022.

 Betriebsratswahlen außer der Reihe sind notwendig, wenn

  • das Arbeitsgericht den Betriebsrat aufgelöst hat
  • die Betriebsratswahl erfolgreich angefochten wurde
  • der Betriebsrat geschlossen zurückgetreten ist
  • die vorgeschriebene Betriebsratsgröße nach Ausscheiden von Betriebsratsmitgliedern unterschritten wird oder
  • die Zahl der Arbeitnehmer nach der Hälfte der Amtszeit erheblich gestiegen oder gesunken ist

Nach einer Betriebsratswahl außerhalb des regulären Wahlzeitraums findet die nächste Wahl wieder zusammen mit allen anderen Betriebsratswahlen statt.

Wer bezahlt die Betriebsratswahl?

Die Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz in § 20 Abs. 3. Dies gilt für das komplette Wahlverfahren – von der Vorbereitung über die Durchführung der Wahl bis ggf. zur Wahlanfechtung.

Beispiele für sachliche Kosten:

  • die Geschäftsführung des Wahlvorstands
    • Räumlichkeiten
    • Schreibmaterial, Ordner
    • Telefon, E-Mail, Zugang zum IT-System
  • die Kosten der eigentlichen Wahl
    • Stimmzettel, Vordrucke
    • Wahlurnen
    • Wahlkabinen
    • Unterlagen, die an Briefwähler verschickt werden

Beispiel für persönliche Kosten der Mitglieder des Wahlvorstands:

Reisekosten zu Nebenbetrieben und Betriebsteilen, etwa die betriebsübliche Kilometerpauschale.

Was muss der Arbeitgeber außerdem bezahlen?

  • Honorare für einen Sachverständigen, wenn Arbeitgeber und Wahlvorstand das vor der Aufnahme der Tätigkeit vereinbart haben
  • Kosten eines Rechtsstreits des Wahlvorstands, um dessen Befugnisse zu klären
  • Kosten einer angefochtenen oder nichtigen Wahl

Wo endet die Kostentragungspflicht?

Der Arbeitgeber muss nicht bezahlen, wenn die Maßnahmen nicht erforderlich oder unverhältnismäßig teuer sind.

Auch die Wahlkampfkosten der einzelnen Kandidaten oder Listen sind nicht vom Arbeitgeber zu bezahlen. Er muss aber die Wahlwerbung im Betrieb zulassen.

 

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