Betriebsratsmitglieder können nach 2 Wahlsystemen in den Betriebsrat gewählt werden:
Entscheidend ist das Wahlverfahren:
Gibt es nur eine einzige gültige Vorschlagsliste, ist zwingend Persönlichkeitswahl vorgeschrieben | |
Gibt es mehrere gültige Wahlvorschläge, ist zwingend Verhältniswahl vorgeschrieben |
Im vereinfachten Wahlverfahren (Persönlichkeitswahl) spielt es keine Rolle, ob ein oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht wurden. Der Wahlvorstand sortiert alle Bewerber von allen eingereichten Vorschlagslisten alphabetisch auf einem Stimmzettel.
Im normalen Wahlverfahren ist darauf zu achten, dass bei jeder Vorschlagsliste eine erkennbare Reihenfolge der Kandidaten besteht.
Wird bis zum Ende der Frist nur 1 Vorschlagsliste eingereicht, dann findet eine Mehrheitswahl statt. Die Kandidaten sind in genau der gleichen Reihenfolge auf den Stimmzettel zu setzen, wie sie auf dem Wahlvorschlag aufgeführt waren.
Persönlichkeitswahl / Mehrheitswahl | Verhältniswahl / Listenwahl |
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Kommt immer zur Anwendung beim vereinfachten Wahlverfahren | Es gibt mindestens 2 oder mehr Listen mit Kandidaten für den Betriebsrat |
Alle Kandidaten für den Betriebsrat stehen auf einer Vorschlagsliste. Alle Kandidaten sind dann auch auf dem Stimmzettel aufgeführt | Es gibt 1 Stimmzettel: Darauf stehen die Listenbezeichnungen mit fortlaufenden (vom Wahlvorstand verlosten) Nummern und dann die Namen der ersten beiden Kandidaten |
Der Wähler kann auswählen, welchen/welche Kandidaten er wählt – damit hat er direkten Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums | Jeder Wählende kann genau 1 dieser Listen ankreuzen |
Der Wähler kann maximal so viele Kandidaten ankreuzen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind | Jede Liste erhält grundsätzlich so viele Betriebsratssitze, wie es dem Anteil der Stimmen entspricht, die die jede Liste erhalten hat |
Der Anteil des Geschlechts, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, gibt vor, wie viele Plätze im Betriebsrat auf das Minderheitengeschlecht entfallen | Wie viele Sitze im Betriebsrat auf das Minderheitengeschlecht entfallen, errechnet sich nach dessen Anteil im Verhältnis zur ganzen Belegschaft. Je nach Stimmenzahl und Zusammensetzung wird dann festgestellt, wie viele und welche Kandidaten welcher Liste in den Betriebsrat gewählt sind |