Projekt: | Task-Force »Krisenintervention« |
Bewerber/in: | Betriebsrat der ATIKA GmbH & Co. KG |
Beschäftigtenzahl: | 136 |
Branche: | Maschinenbau |
Gewerkschaften: | IG Metall |
Stichworte zum Projekt
Motiv
ATIKA, Anbieter von Bau- und Gartenprodukten, reduzierte im Jahr 2009 aufgrund von Produktionsrückgängen die Arbeitszeit. Dies erfolgte über einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und in Folge über Kurzarbeit. Zudem hatte das Unternehmen Ende 2008 den Anerkennungstarifvertrag gekündigt. Aufgrund der lange andauernden Kurzarbeit wurde das Unternehmen von Bankenseite gedrängt, eine Unternehmensberatung zu beauftragen. Diese entwickelte verschiedene Maßnahmen, die auf Seiten von Gewerkschaft und Beschäftigten auf massiven Widerstand stießen.
Um der drohenden Insolvenz zu entgehen, sollten demnach die Mitarbeiter im Jahr 2010 vollständig auf ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auf den Entgeltanspruch aus den im Rahmen der ERA-Einführung gebildeten Rücklagen sowie auf die Lohnerhöhung 2010 verzichten. Zusätzlich dazu bestand die Absicht, 27 Mitarbeiter zu entlassen. Für das Jahr 2011 war zudem geplant, nur 50% des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes auszuzahlen. Nach den Vorstellungen der Unternehmensberatungen sollten diese Maßnahmen über Einzelverträge geregelt werden, um die Nachwirkungen des Anerkennungstarifvertrages zu umgehen. Hierzu sollte der Druck auf die einzelnen Mitarbeiter soweit erhöht werden, dass diese die einzelvertraglichen Regelungen unterschreiben. Damit hätte konkret keine Tarifbindung mehr gegolten.
Vorgehen
Der Betriebsrat setzte sich massiv gegen dieses Vorgehen ein und konnte einen großen Teil der Belegschaft überzeugen, dass der IG Metall eine Vollmacht erteilt wurde, um die arbeitsrechtlichen Interessen gegenüber dem Unternehmen zu wahren und zu sichern. Dabei griff der Betriebsrat auf die Hilfe und Unterstützung der Task-Force »Krisenintervention« der IG Metall zurück.
Mit diesem neuartigen Beratungsangebot unterstützt die Gewerkschaft Betriebsräte bei Auseinandersetzung mit der Arbeitgeberseite. Die Überzeugungsarbeit der Betriebsräte, keine einzelvertraglichen Regelungen zu unterzeichnen, führte schließlich dazu, dass die Arbeitgeberseite die Einbindung der Task-Force bei der Lösungsfindung und dem dann folgenden Interessenausgleich akzeptierte.
Ergebnisse
Zentrales Ergebnis der Verhandlungen unter Beteiligung dieser Task-Force ist, dass der Anerkennungstarifvertrag wieder in Kraft gesetzt werden konnte.
Darüber hinaus wurden folgende Regelungen vereinbart: