Die Geschäftsordnung regelt die organisatorischen Fragen der Betriebsratsarbeit (§ 36 BetrVG).
Die Geschäftsordnung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber die Arbeit im Gremium erheblich erleichtern.
Inhalte einer Geschäftsordnung sind – beispielsweise – die Termine für Betriebsratssitzungen, Abstimmungsverfahren bei Betriebsratsbeschlüssen, Protokollpflichten, aber auch die Übertragung von Aufgaben an Ausschüsse.
Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« ist laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ein erforderliches Arbeitsmittel für die Betriebsratsarbeit - trotz Internetzugang.
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