3.2 Berufskrankheitengeschehen 2018

Das Berufskrankheitenrecht in Deutschland ist vom Gesetzgeber so angelegt, dass nur ein kleiner Teil der beruflich verursachten Erkrankungen als »Berufskrankheit« anerkannt wird. Die restriktive Anerkennungspraxis der Berufsgenossenschaften verstärkt diesen Effekt noch. Häufig wird die berufliche Verursachung der angezeigten Krankheit bestritten. Oder sie wird zwar eingeräumt, aber nicht in der für erforderlich gehaltenen Dosis. In nicht wenigen Fällen lässt sich die lange zurückliegende Gesundheitsgefährdung nicht mehr klar nachweisen. Und besonders oft kommt es vor, dass Betroffenen aus Angst vor Arbeitslosigkeit nicht bereit waren, den belastenden Arbeitsplatz aufzugeben, also dem »Unterlassungszwang« nachzugeben.

Dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, belegen die vorliegenden aktuellen amtlichen Zahlen (für das Jahr 2015). In diesem Jahr wurden rund 82.000 BK-Verdachtsfälle gemeldet (alle Zahlen nach SuGA 2015) – rund 7.000 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Anerkennungen stieg aber nur geringfügig, die der BK-Renten gar nicht.

Rund 18.000 Berufskrankheiten wurden anerkannt, also etwa ein Fünftel der Verdachtsanzeigen. Und nur gut 5.000 erhielten eine Entschädigung. Und mehr als die Hälfte der angezeigten Verdachtsfälle wurde komplett abschlägig beschieden (Abb. 36).

Das Berufskrankheitenrecht in Deutschland ist vom Gesetzgeber so angelegt, dass nur ein kleiner Teil der beruflich verursachten Erkrankungen als »Berufskrankheit« anerkannt wird. Die restriktive Anerkennungspraxis der Berufsgenossenschaften verstärkt diesen Effekt noch. Häufig wird die berufliche Verursachung der angezeigten Krankheit bestritten. Oder sie wird zwar eingeräumt, aber nicht in der für erforderlich gehaltenen Dosis. In nicht wenigen Fällen lässt sich die lange zurückliegende Gesundheitsgefährdung nicht mehr klar nachweisen. Und besonders oft kommt es vor, dass Betroffenen aus Angst vor Arbeitslosigkeit nicht bereit waren, den belastenden Arbeitsplatz aufzugeben, also dem »Unterlassungszwang« nachzugeben.

Dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, belegen die vorliegenden aktuellen amtlichen Zahlen (für das Jahr 2015). In diesem Jahr wurden rund 82.000 BK-Verdachtsfälle gemeldet (alle Zahlen nach SuGA 2015) – rund 7.000 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Anerkennungen stieg aber nur geringfügig, die der BK-Renten gar nicht.

Rund 18.000 Berufskrankheiten wurden anerkannt, also etwa ein Fünftel der Verdachtsanzeigen. Und nur gut 5.000 erhielten eine Entschädigung. Und mehr als die Hälfte der angezeigten Verdachtsfälle wurde komplett abschlägig beschieden (Abb. 36).

Wie in den Jahren zuvor machen die Hauterkrankungen (30,0%) den Löwenanteil der Verdachtsfälle aus, gefolgt von der Lärmschwerhörigkeit (15,1%) und den bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (6,5%). Hier werden die Mängel der Prävention offenkundig.

Bei den Anerkennungen zeigt sich ein ganz anderes Bild. Die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit ist die Lärmschwerhörigkeit mit rund 6.400 Fällen. Das entspricht einer Anerkennungsquote von 52,1% dieser Verdachtsanzeigen. Völlig anders sieht es aus beim Spitzenreiter der Verdachtsmeldungen, den Hauterkrankungen. Hier liegt die Anerkennungsquote bei ganzen 2,4%. Bei den Erkrankungen der Lendenwirbelsäule beträgt sie sogar nur 0,8%. Hier wird die Ablehnung oft damit begründet, es handele sich um eine Art »Volkskrankheit«, um normalen, altersbedingten Verschleiß; die berufliche Verursachung wird in Abrede gestellt (Abb. 37).

Große Unterschiede bestehen bei einzelnen Krankheitsarten auch zwischen Anerkennungen und neuen Renten (Abb. 38). Bei einigen Krankheiten, wie z.B. den Asbest-Berufskrankheiten 4104 (Lungen- und Kehlkopfkrebs) oder 4105 (Mesotheliom) ist die Zahl der Entschädigungen/Renten nahezu gleich mit der Zahl der Anerkennungen. Bei anderen klafft hier eine große Divergenz. Am auffälligsten ist das bei der Lärmschwerhörigkeit (BK 2301). Hier kommen auf 6 408 Anerkennungen nur 317 Renten. Auch bei der neuen BK 5103 Hautkrebs durch UV-Strahlung besteht eine enorme Spanne: Auf gut 2.000 Anerkennungen kommen lediglich knapp 200 neue Renten.

Abb. 38: Am häufigsten anerkannte Berufskrankheiten und neue Rentenfälle 2015
BK Anerkennungen Renten
Lärmschwerhörigkeit (2301) 6.408 317
Hautkrebs durch UV-Strahlung (5103) 2.065 198
Asbestose (4103) 2.002 541
Mesotheliom, Asbest (4105) 958 881
Lungen-/Kehlkopfkrebs, Asbest (4104) 773 715
Silikose (4101) 699 417
Hauterkrankungen (5101) 590 172
Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen (2108) 426 261

Quelle: SUGA 2015

2014 starben 2 415 Menschen an den Folgen einer Berufskrankheit – folgt man den amtlichen Daten. Da die Kluft zwischen Verdachtsmeldungen und Anerkennungen groß ist, muss von einer weiteren Dunkelziffer ausgegangen werden. Fast zwei Drittel dieser Todesfälle – 65% sind den drei großen Asbest-Berufskrankheiten zuzurechnen. Rechnet man noch die Silikose (BK 4101) mit 13,1% der BK-Todesfälle hinzu, so entfallen mehr als drei Viertel aller BK-Todesfälle der amtlichen Statistik auf Erkrankungen, die auf sehr lange zurückliegende Belastungen durch Krebs erzeugende Stäube zurückzuführen sind (Abb. 39).

Lothar Schröder, u.a.
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