Preisträger Bronze: Deutscher Personalräte-Preis 2012


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Bewerber/in: Hauptpersonalrat Berlin
Projekt: TV-L – (k)eine Frage der Interpretation
Beschäftigtenzahl:  
Projektzeit:  

 

Klaus Schroeder und Udo Mertens vom Hauptpersonalrat Berlin nehmen den Preis in Bronze von Michael Kröll, Chefredakteuer von „Der Perso­nalrat“, entgegen.

Der Hauptpersonalrat des Landes Berlin beschäftigte sich im Zeitraum 2010 bis 2012 sehr intensiv mit Fragen zum § 16 TV-L sowie der Mitbestimmung bei Lehrerrichtlinien.
§ 16 TV-L regelt die Stufenzuordnung bei Neueinstellungen, verwendet dabei allerdings auch unbestimmte Rechtsbegriffe, wie »einschlägige Berufserfahrung«. Die Auslegung des Landes Berlin anhand der TdL-Arbeitsmaterialien wurde vom Gremium als sehr einseitig wahrgenommen und sollte in der Praxis zugunsten der Beschäftigten verändert werden.

Der Hauptpersonalrat hat die örtlichen Personalräte informiert, dass die Arbeitsmaterialien der TdL als Verwaltungsvorschriften keine Rechtswirkung entfalten und so sensibilisiert, Einstufungen ggf. abzulehnen. Örtliche Personalräte haben in zahlreichen Fällen der vorgesehenen Einstufung nicht zugestimmt. Folge waren/ sind Einigungsstellenverfahren. »Die Einigungsstelle«, so Udo Mertens vom Hauptpersonalrat, »hat in bislang zehn Fällen die fehlende Zustimmung des örtlichen Personalrats nicht ersetzt. Wir freuen uns, dass unseren Einschätzungen zur Eingruppierung gefolgt wird und sehen den weiteren, anstehenden Entscheidungen mit Freude entgegen.«

Ein weiteres Thema: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wendete die Regelung des § 16 Abs. 2 S. 4 TV-L (»förderliche Zeiten«) an, ohne die Mitbestimmung des Hauptpersonalrats zu beachten. Die Mitbestimmung sollte verwaltungsgerichtlich eingefordert werden. Das Gremium erzielte vor dem Verwaltungsgericht einen Vergleich. Dieser beinhaltet, dass die Dienststelle eine Mitbestimmungsvorlage zusagte.

Und last but not least: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wollte Lehrkräfte mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern mit einem Verweis auf geänderte Studiengänge herabgruppieren. Diesem Vorhaben stellte sich der Hauptpersonalrat entgegen und verweigerte seine Zustimmung. Vor der Einigungsstelle konnten die beabsichtigte Änderung und die damit verbundenen Herabgruppierungen verhindert werden. Mittlerweile ist eine entsprechende Klarstellung in der Landesbesoldungsordnung im Sinne der betroffenen Lehrkräfte erzielt worden.