Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2020

Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer des Staatlichen Schulamtes Frankfurt
Projekt: Dienstvereinbarung Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen

► Bericht in Mitbestimmung 6/2020

"Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für Frankfurter Schulen ein zentrales Thema, mit unserer Dienstvereinbarung tragen wir verlässlich und überprüfbar zum Schutz aller Beschäftigten bei."

Meike Bär und Sebastian Guttmann, Vorsitzende des Gesamtpersonalrats

Daten und Stichworte zum Projekt

Bewerber/in:
Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer des Staatlichen Schulamtes Frankfurt
Projekt:

Dienstvereinbarung Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen

Beschäftigtenzahl:

ca. 8.000

Projektzeit:

Juni 2019 – Januar 2020

 

Kurzbeschreibung

Dienstvereinbarung gewährleistet regelmäßige Gefährdungsanalyse

Motiv

An den Schulen im Bezirk Frankfurt sind derzeit ca. 8.000 Mitarbeiter beschäftigt. Seit Jahren kämpfen die Mitarbeiter*innen der Schulen mit einer hohen Arbeitszeit und -dichte und unzulänglichem Gesundheitsschutz, wie maroden Gebäuden, Lärm, Hitze, Schimmel, einer beengten Raumsituation, hohem Krankenstand. In dem viermal jährlich tagenden Arbeitsschutzausschuss werden diese Themen regelmäßig besprochen und es zeigte sich, dass die notwendigen Begehungen oder Gefährdungsanalysen zwischen „alle 5 Jahre“ (was selten war), „nie“ (kam oft vor) und „einmal in 25 Jahren“ stattfanden; u.a. auch aus Unwissenheit oder Zeitnot. In den letzten Jahren gab es fast 70 Überlastungsanzeigen an den Frankfurter Schulen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) der Lehrer und Lehrerinnen wollte diese Arbeits- und Gesundheitsschutzbedingungen im Rahmen einer Dienstvereinbarung verbessern.   

Vorgehen

Der GPR sammelte neben diesen Überlastungsanzeigen alle Informationen aus den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, den einzelnen Gremien und Personalratsschulungen und diskutierte die Ergebnisse in verschiedenen Arbeitsgruppen. Dabei ergab sich, dass den Frankfurter Schulen besonders helfen würde, wenn die Arbeitsbedingungen neben dem Pädagogischen und der Arbeitszeit nicht wie bisher üblich unregelmäßig (oder gar nicht), sondern regelmäßig evaluiert und die Ergebnisse verbindlich an das Staatliche Schulamt zurückgemeldet werden. Besonders strittig war, wie regelmäßig eine volle Gefährdungsanalyse in Schulen verpflichtend stattzufinden hat. Des Weiteren war die Analyse der psychischen Gefährdungen, die über den betriebsärztlichen Dienst für alle hessischen Schulen (Medical Airport Service) mit einem sehr umfangreichen Fragebogen erfolgt, fraglich: In diesem Fragebogen werden u.a. Führungsverhalten, Transparenz und wertschätzende Kommunikation und weitere „heikle“ Faktoren abgefragt, die in vielen Schulen Tabuthemen sind, aber dennoch Einfluss auf die Gesundheit der Beschäftigten haben. Wenn diese Punkte nun künftig regelmäßig erhoben werden und im Staatlichen Schulamt überwacht werden, würde sie das Verfahren und den Gesundheitsschutz beträchtlich ändern.   

Ergebnis

Das Gremium entwarf die Dienstvereinbarung Arbeits- und Gesundheitsschutz und besprach diesen in einer kleinen Arbeitsgruppe mit der Amtsleitung und einem Juristen. Nachdem die Dienstvereinbarung für sinnvoll befunden wurde, wurde sie schließlich am 20.1.2020 unterschrieben. Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, den Arbeits- und Gesundheitsschutz, vor allem dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, zu betonen. Mit dieser Dienstvereinbarung soll auch die Umsetzung verschiedener Arbeitsschutzgesetze erreicht und die Gefährdungsbeurteilung geregelt werden. Eine Gefährdungsanalyse soll regelmäßig, im Abstand von höchstens 5 Jahren, bei akuten oder offensichtlichen Gefährdungsbeurteilungen auch umgehend, vorgenommen werden. Hierbei soll nicht nur die Sicherheitssituation der Arbeit im Gebäude bewertet werden, sondern auch die Gefährdungen durch psychische Belastungen. Die Erhebung der psychischen Gesundheitsgefährdungen wird durch die Dienstvereinbarung verpflichtend eingeführt und wird vom staatlichen Schulamt im Rahmen ihrer fachlichen Aufsicht kontrolliert. Für eine Gefährdungsanalyse sollen die Mitarbeiter*innen direkt befragt werden. Neu beauftragte Schulleiter*innen sollen u.a. vor allem über vorhandene Gefährdungen am Arbeitsplatz, über Möglichkeiten, gesundheitsschonend zu arbeiten sowie über Maßnahmen des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz informiert werden.