Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2020

Hauptschwerbehindertenvertretung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Erfurt
Projekt: Inklusionsvereinbarung

"Aus Integration wurde Inklusion, ein Meilenstein für Menschen mit Behinderungen in Thüringen."

Birgit Tscherner, HSBV-Vertrauensfrau (Mitte) mit Ute Scheelen, Stellv. (li.)
und Kerstin Smuda stellvertr. Vertrauensfrau im TMIL

Daten und Stichworte zum Projekt

Bewerber/in:

Hauptschwerbehindertenvertretung des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Erfurt

Projekt:

Inklusionsvereinbarung

Beschäftigtenzahl:

Über 1.000

Projektzeit:

Oktober 2019 – Dezember 2019

 

Kurzbeschreibung

Eine neue Inklusionsvereinbarung regelt umfassend die Rechte von behinderten und ihnen gleichgestellten Menschen.

Motiv

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) ist eines der neun Ministerien des Freistaats Thüringen und das jüngste Ministerium im Freistaat. Es entstand 2004 aus den Bereichen Bau, Verkehr und Raumplanung des damaligen Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie unter dem Namen Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Nach der Umstrukturierung der Ressorts der Thüringer Ministerien nach dem Regierungsantritt von Bodo Ramelow im Dezember 2014 kamen die Aufgabenbereiche Landwirtschaft und Forsten vom ehemaligen Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hinzu. Seitdem trägt das TMIL den aktuellen Namen. Es gab nur eine veraltete Integrationsvereinbarung aus dem Jahre 2007, die die Hauptschwerbehindertenvertretung als Inklusionsvereinbarung aktualisieren wollte.  

Vorgehen

Im Oktober 2019 entwarf die Hauptschwerbehindertenvertretung eine Inklusionsvereinbarung, den er mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Hauptpersonalrat diskutierte. Nach Abstimmung der einzelnen örtlichen Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen der Landesämter und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft nahm die Hauptschwerbehindertenvertretung die Änderungen im Entwurf auf. Es folgten mehrere Gespräche mit der Personalabteilung und dem Abteilungsleiter.   

Ergebnis

Bereits zwei Monate, nachdem die Hauptschwerbehindertenvertretung die Inklusionsvereinbarung entwarf, unterzeichneten die Parteien im Dezember 2019 die „Rahmeninklusionsvereinbarung gemäß § 166 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) zur Integration schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen“. In dieser Inklusionsvereinbarung legten die Parteien als gemeinsame Ziele u.a. fest, dass schwerbehinderte Menschen bei der Besetzung freier, frei werdender oder neuer Stellen sowie bei der Ausbildung angemessen berücksichtigt werden, dass Barrierefreiheit in den Dienststellen hergestellt wird und schwerbehinderte Bedienstete qualifiziert werden. Schwerbehinderte Bedienstete haben einen Anspruch darauf, dass sie so beschäftigt werden, dass sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können sowie dass ihre Arbeitsstätte behinderungsgerecht eingerichtet und unterhalten wird. Auch die Dienststelle wird besonders eingebunden: Die personalführende Dienststelle soll schwerbehinderte Bedienstete bei der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben unterstützen, ihre berufliche Entwicklung fördern und ihnen jede mögliche Hilfe zukommen lassen. Festgelegt ist in der Inklusionsvereinbarung auch, dass bis Ende 2022 eine Beschäftigungsquote von 7,5% angestrebt ist. Darüber hinaus ist die Dienststelle verpflichtet, stets zu prüfen, ob frei werdende Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Bediensteten besetzt werden können. Die Arbeitsplatzgestaltung, das Arbeitsumfeld sowie Hilfsmittel sind so einzurichten, dass auf die Belange schwerbehinderter Bediensteter Rücksicht genommen wird. Hierfür erfolgt eine Arbeitsplatzbegehung durch die zuständige Schwerbehindertenvertretung, durch ein Mitglied der Personalvertretung und die Fachkraft für Arbeitssicherheit; diese können den Betriebsarzt hinzuziehen. Diese Inklusionsvereinbarung gilt im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie in dessen gesamtem nachgeordneten Geschäftsbereich.