Arbeitsrecht

Im Kern geht es im Arbeitsrecht um das Recht der abhängigen Arbeit. Das betrifft alle, die weisungsgebundene Arbeit leisten. Viele Regeln des Arbeitsrechts sollen die Beschäftigten schützen. Deswegen gibt es staatliche Gesetze (z.B. im Gesundheitsschutz und im Urlaubsrecht), die bestimmte Mindeststandards verbindlich festlegen. Außerdem hat das Arbeitsrecht eine Ordnungsfunktion: So sind etwa Streiks nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt; Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern müssen die Arbeitsgerichte entscheiden. Die Vorschriften des Arbeitsrechts finden sich nicht in einem »Arbeitsgesetzbuch«, sondern sind verstreut über verschiedene Gesetze wie das BGB, das KSchG oder das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Im Bereich des öffentlichen Dienstes gibt es Sonderregelungen für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (BBG, TVöD sowie landesrechtliche Regelungen und Tarifverträge).

Für die Arbeit des Personalrats sind das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. die Landespersonalvertretungsgesetzte elementar wichtig. Sie regeln die Aufgaben und Rechte des Personalrats gegenüber dem Arbeitgeber. Viele wichtige Regeln werden auch durch die Arbeitsgerichte, speziell durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) bzw. durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelt.

 

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