Editorial
Beate Eberhardt
»Was ihr wollt«
Magazin
Interview, Aktuelles, Meldungen, Termine
Titelthema: Pflegezeit
Birger Baumgarten und Laurie-Ann Klein
Zeit für Pflege und Beruf
Mehrere Freistellungsansprüche erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, doch nicht alle haben etwas davon. Einige Ansprüche hängen von der Betriebsgröße ab.
Hans Nakielski
Die neuen fünf »Pflegegrade«
Für den Anspruch auf Pflegezeit ist der Nachweis der Pflegebedürftigkeit nötig. Früher gab es drei Pflegestufen. Seit 2017 sind es fünf Pflegegrade.
Beate Eberhardt
»Flexible Arbeitszeiten sind zentral«
In vielen Betrieben geht es bei Vereinbarkeit von Beruf und Familie um Kinder und um die Zielgruppe Frauen. Stefan Reuyß erklärt, warum das zu kurz greift.
Till Bender
Mein Kind ist krank, was nun?
Der ganz normale Wahnsinn: Im Büro wartet der Chef auf ein Konzept und das Kind hat 40 Grad Fieber. Jetzt ist Freistellung zur Betreuung gefragt.
Trends
Fragen der Redaktion
»Nicht auf die lange Bank schieben«
Dauerstress verursacht eine Reihe von Beschwerden und Erkrankungen. Im Interview erklärt Annelie Buntenbach, ob die neuen Erkenntnisse zu Konsequenzen führen.
Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung
Barbara Reuhl und Marianne Weg
Das neue Mutterschutzgesetz
Die Reform des Mutterschutzes war im Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts am 30. März 2017 beschlossen. Hier ein Blick auf die neuen Regelungen, die bis auf wenige Ausnahmen ab 2018 gelten.
Beate Eberhardt
Leiharbeitskräfte besser schützen
Unfallauswertungen und andere Daten belegen: In der Praxis sind Beschäftigte aus Leiharbeitsfi rmen häufi g schlechter in den Arbeitsschutz ihrer Einsatzbetriebe integriert. Das muss dringend verbessert werden.
Ralf Pieper
Neues Arbeitsstättenrecht – Teil I
Die Arbeitsstätte und die Arbeitsplätze müssen sicher, gesund und menschengerecht gestaltet sein. Grundlegende Vorschriften dazu regelt die 2016 geänderte Arbeitsstättenverordnung. Jetzt geht es darum, die geänderte Verordnung mitbestimmt umzusetzen.
Stichwort: Tätigkeitsberichte
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt müssen regelmäßig über ihre Tätigkeit Bericht erstatten. Zeitpunkt, Umfang und Bestandteile des Berichts sind nicht rechtlich geregelt. Betriebs- und Personalrat können über Inhalte und Rhythmus der Vorlage mitbestimmen.
Arbeitschutz kompakt
Meldungen für die Praxis
Krebserregende Schweißrauche | Gefährdete Sicherheit am Steuer | Sommer, Sonne, Sonnenbrille | Schutz vor hellem Hautkrebs | Pfl icht: Arbeitsunfälle melden
Prävention und Teilhabe
Manfred Rüdebusch
Psychisch krank: Wege zurück in den Job
Psychische Erkrankungen sind langwieriger und meistens folgenreicher als andere Krankheiten. Oft ist die Beschäftigungsfähigkeit der Betroff enen lange eingeschränkt oder wird auf Dauer beeinträchtigt. Erkrankte brauchen ein betriebliches »Fall- Management«.
Rechtsprechung
Expertenrat: Darf der Arbeitgeber die Frist zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung generell verkürzen und welcher Betriebsrat bestimmt mit?
Termine
Termine
Seminare/ Kongresse/ Veranstaltungen