Preisträger Bronze - Deutscher Betriebsräte-Preis 2010

Bronze_2010

Projekt: Beispielhafte Betriebsvereinbarung eröffnet Perspektiven für Leiharbeitnehmer
Bewerber/in: Betriebsrat der IBENA Textilwerke GmbH
Beschäftigtenzahl: 280
Branche: Textil
Gewerkschaften: IG Metall

Stichworte zum Projekt

  • Abbau von Vollzeit-Arbeitsplätzen durch zunehmende Leiharbeiterquote
  • Beispielhafte Betriebsvereinbarung sichert tarifliche Arbeitsplätze und ermöglicht Leiharbeitnehmern einen leichteren Übergang in feste Anstellung

Motiv

Bei den IBENA Textilwerken, mit Sitz in Bocholt, verzeichnete der Betriebsrat eine Zunahme der Leiharbeitnehmerstellen. In einem als schleichend wahr genommenen Prozess wurden dadurch immer mehr Vollzeit-Arbeitsplätze mit tariflicher Bindung abgebaut. Aus Sicht der Interessenvertretung eine nicht zu akzeptierende Entwicklung, zumal zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung eine mündliche Absprache existierte, nach der Leiharbeitnehmer nur zur »Spitzenabdeckung« – und damit nur für kurzfristige Projekte – eingesetzt werden sollten. Die Folge: Es wurden kaum noch Mitarbeiter fest eingestellt– für den Betriebsrat ein deutliches Alarmsignal und der Auslöser, die Initiative zu ergreifen.

Vorgehen

Ziel der Interessenvertretung war es, dass die vorhandenen Leiharbeitnehmer nach einer gewissen Frist in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Der Betriebsrat des nordrhein-westfälischen Mittelständlers ging mit dieser Forderung auf die Geschäftsführung zu, die dies aber ablehnte und Kostenargumente dagegen ins Feld führte. Aus Sicht der Arbeitgeberseite entstünden dadurch höhere Belastungen für das Unternehmen, die auch vor dem Hintergrund der angespannten Wirtschaftslage nicht zu vertreten seien. Der Betriebsrat ließ sich aber nicht von seiner Forderung abbringen und setzte dem Vorgehen der Geschäftsführung folgende Überlegung gegenüber: Demnach werde ein Leiharbeitnehmer, der schon mehr als sechs Monate im Unternehmen arbeite, wohl auch weiterhin benötigt. Die Tatsache, dass er so lange beschäftigt sei, spreche dafür, dass er sich am Arbeitsplatz bewährt habe. Daher sei es nur fair, dass er auch die Perspektive und Chance für eine dauerhafte Beschäftigung erhalte. Denn sollte der Leiharbeitnehmer in einem anderen Unternehmen die Gelegenheit zur Festanstellung erhalten, werde er IBENA wieder verlassen und fehle damit am Arbeitsplatz. Für das Unternehmen entstehe dadurch wieder ein erhöhter Aufwand, um Ersatz für diesen Arbeitsplatz zu finden. Der neue Leiharbeitnehmer müsse eingearbeitet werden, was für IBENA mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden sei.

Ergebnisse

Insgesamt wurden zu diesem Thema zahlreiche Gespräche und Verhandlungsrunden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geführt und – mit Unterstützung durch die IG Metall– dann auch zu einem positiven Abschluss geführt.In einer Betriebsvereinbarung wurde schließlich verbindlich festgehalten, dass Leiharbeitnehmer nur zur Spitzenabdeckung und nach Zustimmung des Betriebsrates eingesetzt werden dürfen. Spätestens nach sechs Monaten muss jedem Leiharbeitnehmer ein Angebot für eine Festanstellung unterbreitet werden. Außerdem einigten sich die Parteien auf Folgendes: Das Verleihunternehmen muss bescheinigen, dass die entliehenen Arbeitnehmer nach dem »höheren« Tarif bezahlt werden und dass hier als Grundlage nicht der Tarif der »Christlichen Gewerkschaften« gilt.
Die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen IBENA-Geschäftsführung und dem Betriebsrat wurden durchweg positiv aufgenommen und von Betriebsräten anderer Unternehmen interessiert nachgefragt. So konnte der Betriebsrat über das Vorgehen und die Verhandlungen mit dem Unternehmen im Rahmen einer Podiumsdiskussion berichten und damit Kollegen anderer Unternehmen wichtige Hinweise zum Thema Leiharbeit geben.