Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2018

Personalrat der Bundespolizei, Köln
Projekt: „Konzept zum Einsatz in ihrer Verwendung vorübergehend eingeschränkter Polizeibeamter“

"Die im BEM-Verfahren getroffenen Feststellungen führen aus Sicht der Betroffenen zu einer sinnvollen und für die Dienststelle zu einer erforderlichen und notwendigen Veränderung der Aufgabenwahrnehmung. In einem ständigen Prozess werden neue Tätigkeiten definiert und ggf. Arbeitszeitanpassungen vorgenommen.“

Personalrat Norbert Witte

Daten und Stichworte zum Projekt

Bewerber/in:

Personalrat der Bundespolizei, Köln

Projekt:

„Konzept zum Einsatz in ihrer Verwendung vorübergehend eingeschränkter Polizeibeamter“

Beschäftigtenzahl: ca. 450
Projektzeit: seit 4/2017

 

Kurzbeschreibung

Personalrat erreicht neue Einsatzmöglichkeiten für vorübergehend eingeschränkte Polizeibeamte

Motiv

Pro Tag liegt die Anzahl der dienstunfähig erkrankten Mitarbeiter bei über 10 % des geplanten Personals, bei den Teilzeitbeschäftigten wird dieser Wert noch überschritten. 2,5 % aller Beschäftigten sind länger als 30 Tage (langzeit) oder über 90 Tage (dauerhaft) erkrankt. 2010 wurde das BEM eingeführt, allerdings war die Skepsis dagegen sehr hoch (Angst vor dienst- und arbeitsrechtlicher Konsequenzen). Der Personalrat warb aktiv mit Flyern, in persönlichen Gesprächen und besonders in den Personalversammlungen für das BEM – mit Erfolg: viele Mitarbeiter suchten selbst das BEM-Gespräch. Ein besonderes Problem sind gesundheitliche Einschränkungen, die einzelne Mitarbeiter daran hindern, ihre Aufgaben wahrzunehmen: Mitarbeiter können zur Strafverfolgung nicht mehr eingesetzt werden oder sind wegen gesundheitlicher Einschränkungen vom Tragen der Dienstwaffe befreit. Der Personalrat wollte verbindliche Verfahrensregelungen, um zukunftsorientiert Ausfallzeiten wegen krankheitsbedingter Abwesenheit zu reduzieren. Des Weiteren sollten die Arbeitsabläufe mitarbeiterfreundlich gestaltet und die Arbeitszufriedenheit der betroffenen Mitarbeiter gesteigert werden. Alle Beschäftigte sollten durch diese einheitlichen Verfahrensregelungen entlastet werden, da gesunde Mitarbeiter nicht die Arbeit von vorübergehend kranken Kollegen übernehmen müssen.

Vorgehen

Zusammen mit der Inspektionsleitung entwickelte der Personalrat ein „Konzept zum Einsatz in ihrer Verwendung vorübergehend eingeschränkter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten“. Das Konzept besteht aus sieben Tätigkeitsbereiche, die nicht bindend sind, sondern verändert oder ergänzt werden können. Alle Tätigkeiten sollen dazu dienen, polizeilich eingesetzte Kollegen administrativ zu unterstützen bzw. zu entlasten. Das kann im operativen Bereich sein (ohne polizeilich tätig werden zu können) oder herausgelöst aus dem Schicht-/Wechselschichtdienst im Tagesdienst. Die jeweilige Verwendung richtet sich nicht nur nach den gesundheitlichen Einschränkungen der Betroffenen, sondern auch nach den dienstlichen Schwerpunkten und Notwendigkeiten. So wurden z.B. die Schichtzeiten verändert: Für diese Mitarbeitergruppe ist der Nachtdienst nicht mehr von 21:45 Uhr bis 06:00 Uhr, sondern von 16:45 Uhr bis 01:00 Uhr, was bereits die gesundheitliche Belastung verbesserte. Mitarbeiter, die wegen einer Verletzung vorübergehend nicht im polizeilichen Dienst eingesetzt werden können, unterstützen ihre Kollegen bei der Strafanzeigenbearbeitung oder bei der Protokollführung bei einer Zeugen- bzw. Beschuldigtenvernehmung.

Ergebnis

Die Anzahl der Langzeit- und Dauererkrankungen ist rückläufig: Wegen der Berücksichtigung persönlicher und gesundheitlicher Belange der Betroffenen konnten in Abstimmung mit dienstlichen Notwendigkeiten Fehlzeiten verhindert werden; Menschen mit Behinderung können deutlich besser dienstlich eingesetzt werden. Künftig sollen alle gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen in einer Dienstvereinbarung aufgenommen werden, mit der verbindliche Verfahrens- und Arbeitsabläufe festgeschrieben werden sollen, was für Langzeit- und Dauererkrankte zu einer deutlichen Verbesserung führen soll. Betroffene Mitarbeiter sollen unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls mit qualitativ und quantitativ sinnvollen und die Dienststelle unterstützenden und entlastenden Aufgabenbereichen betreut werden.