Personalplanung

Die Personalplanung versucht alle zukünftigen personellen Maßnahmen in einem bestimmten Zeitraum zu ermitteln. Eine solche Planung beinhaltet Bedarf, Beschaffung, Entwicklung und Einsatz von Personal. Sie ist wichtige Voraussetzung für eine beschäftigungssichernde Personalpolitik.

Im BPersVG sind die Beteiligungsrechte des Personalrats bei Einzelmaßnahmen zur Personalplanung an verschiedenen Stellen geregelt. So hat der Personalrat beispielsweise Mitbestimmungsrechte bei Richtlinien über die personelle Auswahl, bei Beurteilungsrichtlinien, bei Fragen der Fortbildung, bei Stellenausschreibungen und bei der Aufstellung von Sozialplänen. Darüber hinaus hat der Personalrat ein Anhörungsrecht nach § 87 Abs. 1 Satz 3 BPersVG n.F., wenn die Dienststelle Maßnahmen zur Personalplanung trifft und diese an die höhere Dienststelle weitergeleitet werden. Die Stellungnahme des Personalrats ist auch der übergeordneten Dienstbehörde vorzulegen.

 

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