Personalratssitzung

Der Personalrat berät alle Angelegenheiten in Sitzungen (§ 38 BPersVG n.F.). Dort nimmt er auch seine Rechte und Pflichten als Gremium (Mitbestimmung, Stellungnahme zu Kündigungen etc.) wahr und fasst Personalratsbeschlüsse.

Der Ablauf einer Sitzung ist streng formalisiert (§ 36 ff. BPersVG n.F.). Der Vorsitzende beruft die Personalratssitzung ein. Mit der Einladung verschickt er auch eine Tagesordnung. Einzuladen sind alle Personalratsmitglieder, außerdem u.a. ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich und finden in der Regel während der Arbeitszeit statt; der Dienststellenleiter ist vom Zeitpunkt zu unterrichten (§ 38 Abs. 1 und 2 BPersVG n.F.).

Mit der Reform des BPersVG wurde die Möglichkeit, Personalratssitzungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen in das BPersVG aufgenommen; geregelt ist, dass die Personalratssitzung vollständig im Rahmen einer Video- oder Telefonkonferenz erfolgt oder aber, dass sich einzelne Personalratsmitglieder zu einer Präsenzsitzung zuschalten. Grundsätzlich sollen Personalratssitzungen aber als Präsenzsitzungen stattfinden (§ 38 Abs. 3 BPersVG n.F.).

Weiterführende Informationen:
Eberhard Baden, Erste Eindrücke – das neue BPersVG, PersR 6/2021, 8

 

<< Personalratsbüro | Personalratswahl >>

zurück zum Lexikon