3. Gefährdungsbeurteilung – Warum ist sie so wichtig?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sie dient dazu, die Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erkennen und Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen.

Wozu dient die Gefährdungsbeurteilung?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 5 ArbSchG). Er muss darin alle potentiellen Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ermitteln und bewerten. Belastungen für das Sehvermögen der Mitarbeiter durch PC-Arbeit sind dabei genauso zu berücksichtigen wie mögliche Ursachen für Krankheiten oder körperliche Belastungen. Zunehmend spielen auch psychische Belastungen durch Stress und Arbeitsverdichtung eine große Rolle.

Zum Beispiel verlangt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass psychische Gefährdungen Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein müssen. Zudem geben auch die Berufsgenossenschaften und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) praxisorientierte Unterstützung.

Am besten ist es, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat für jeden Betrieb spezifische Lösungen in einer Betriebsvereinbarung festlegen.

Folgende 7 Schritte empfehlen sich für die Gefährdungsbeurteilung:

  1. Festlegen von Tätigkeitsfeldern oder Arbeitsplätzen: Zusammenfassen verschiedener Arbeitsplätze für eine einheitliche Betrachtung im Falle ähnlicher Belastungen (Beispiel: Großraumbüro)
  2. Ermitteln der Belastung: Gefährdungen erkennen und bewerten
  3. Bewertung: Geeignete Gegenmaßnahmen festlegen und auf Wirksamkeit einschätzen
  4. Umsetzen von Maßnahmen: Vollzug der Maßnahmen zum Vermeiden oder Minimieren der Gesundheitsbelastung als zentraler Schritt der Gefährdungsbeurteilung (Prävention)
  5. Wirksamkeitskontrolle: Überprüfen der getroffenen Maßnahmen auf Wirksamkeit
  6. Aktualisierung: Permanentes Überprüfen der Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Wirksamkeit
  7. Dokumentation: Betriebe sind verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar zu dokumentieren

Für das Ermitteln der Belastung (Punkt 2) haben sich zahlreiche Methoden bewährt:

  • Beobachtungsstudien
  • Messungen
  • Einsatz von Fragebögen
  • Interviews
  • Beratungsgespräche mit Ärzten, Gesundheitsberatern

Befragungen haben sich im betrieblichen Einsatz bewährt. Es sollten aber nur empirisch valide, aussagekräftige und standardisierte Fragebögen eingesetzt werden. Zudem muss die befragte Gruppe so groß sein, dass Anonymität gewährleistet ist. Lärm, Gefahrstoffe, klimatische Belastungen und solche durch Abgase lassen sich gut durch Messungen ermitteln. Für softwareergonomische Anforderungen, die nun in der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert sind, gelten bestimmte ISO-Vorschriften.

 

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