Betriebe, in denen mindestens 5 schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind, wählen alle 4 Jahre eine Schwerbehindertenvertretung.
Die Schwerbehindertenvertretung wird in Betrieben gewählt, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Sie besteht aus 1 Person, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Und daneben aus wenigstens 1 stellvertretenden Mitglied, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt.
Bei weniger als 5 schwerbehinderten Beschäftigten können räumlich naheliegende Betriebe zusammengefasst werden. Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem zuständigen Integrationsamt.
Die regelmäßigen Wahlen finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt – das nächste Mal 2018. Außerhalb der regulären Wahlperiode wird nur gewählt, wenn
Alle schwerbehinderten Menschen und alle ihnen gleichgestellten Menschen, die im Betrieb beschäftigt sind.
Gewählt werden können alle Beschäftigten im Betrieb, die
Wichtig ist: Die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwerbehindert sein.
Gewählt wird in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat.
Es gibt zwei Wahlverfahren: Das förmliche Wahlverfahren oder das vereinfachte Wahlverfahren. Wichtig ist: Es besteht kein Wahlrecht zwischen den Wahlverfahren.
Das vereinfachte Wahlverfahren ist anzuwenden in Betrieben mit weniger als 50 Wahlberechtigten und sofern der Betrieb nicht aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen besteht.
Das förmliche Wahlverfahren ist durchzuführen in Betrieben, in denen am Wahltag mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt sind - oder wenn der Betrieb bei weniger als 50 Wahlberechtigten aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen besteht.
Die Kosten der Wahl hat der Arbeitgeber zu tragen. Es fallen hierunter alle Kosten, die für die Vorbereitung und für die Durchführung der Wahl erforderlich sind.