10. Was gilt für Datenschutzbeauftragte?

Auch das neue EU-Datenschutzrecht sieht die in Deutschland seit langem bekannte Institution des Datenschutzbeauftragten vor. Er soll das Unternehmen beim Umsetzen etwaiger Datenschutzregeln unterstützen. Dafür sind bestimmte Qualifikationen erforderlich.

Welche Anforderungen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?

Ein Datenschutzbeauftragter kann Beschäftigter des Unternehmens sein, aber auch ein externer Dienstleister. Die Person muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um das Unternehmen beim Umsetzen von Datenschutzregelungen unterstützen zu können.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 37 Abs. 5 DSGVO) fordert, in enger Anlehnung an das aktuelle deutsche Datenschutzrecht  

  • eine gewisse berufliche Qualifikation
  • Fachwissen auf dem Gebiet von Datenschutz und der Datenschutzpraxis 
  • Fähigkeiten, die gesetzlich definierten Aufgaben zu erfüllen

Datenschutzbeauftragte sind gefordert, sich über die technischen und juristischen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten um alle Fragen zum Datenschutzrecht beantworten zu können. Die Herausforderungen werden vor allem durch die Komplexität der Datenverarbeitung und die Größe des Betriebs definiert.

Darf jeder Datenschutzbeauftragter werden?

Ja. Unternehmen sollten jedoch beachten, dass keine Interessenskonflikte entstehen. Bei aus der Belegschaft kommenden Datenschutzbeauftragten können diese durchaus der Fall sein. Vor allem dann, wenn der Datenschutzbeauftragte noch anderen Tätigkeiten nachgeht. Seine Doppelrolle führt zuweilen zu Interessenskonflikten. Etwa bei Mitarbeitern der IT, Personalabteilung und der Geschäftsführung. Die EU-DSGVO nimmt diesen Punkt in Art. 38 Abs. 6 BDSG ausdrücklich mit auf.

 

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