Nominierung: Deutscher Betriebsräte-Preis 2014

Projekt: Vorsprung durch qualifizierte Mitbestimmung
Bewerber/in: Konzernbetriebsrat der VGRD-Gruppe
Beschäftigtenzahl: ca. 8.500
Branche: Kfz-Handwerk
Gewerkschaften: IG Metall


Stichworte zum Projekt:

  • Mitbestimmungsmöglichkeiten auf dezentraler Ebene erweisen sich als nicht ausreichend, um übergeordnete Regelungen zu vereinbaren
  • Betriebsräte installieren übergreifende Mitbestimmungsstruktur

Motiv

Unter dem Dach der VGRD GmbH (Holding) sind mehrere Automobilhandelsgesellschaften zusammengeführt. Aus Sicht der Betriebsräte reichten die dezentralen Mitbestimmungsebenen nicht aus, um auf der übergeordneten Ebene des Konzerns Regelungen zu vereinbaren.

Vorgehen

Die Interessenvertreter setzten sich daher das Ziel, eine übergreifende Mitbestimmungsstruktur zu installieren. Der Arbeitskreis der Betriebsräte der VGRD- Gruppe bat den Gesamt- und Konzernbetriebsrat der Volkswagen AG dabei um Hilfe und Unterstützung. Er informierte sich in diesem Zusammenhang auch über die Charta der Arbeitsbeziehungen des Volkswagenkonzerns, die den Betriebsräten eine qualifizierte Mitbestimmung zusichert. Schnell reifte dabei die Erkenntnis, dass zusätzlich zu den Betriebsräten und Tarifverträgen an den Standorten eine konzernweite, übergreifende Handlungsebene geschaffen werden müsste. So entstand die Forderung nach einem Konzernbetriebsrat mit erweiterten Rechten nach § 3 BetrVG. Dieser sollte mindestens über die Rechte eines Gesamtbetriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz verfügen.

Ergebnisse

Um die Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen zu stärken, wurde zwischen den Tarifparteien ein Tarifvertrag zur Errichtung eines Konzernbetriebsrates mit erweiterten Rechten abgeschlossen. Die Verhandlungskommission mit den Betriebsräten konnte dabei erreichen, dass zusätzlich die Charta der Arbeitsbeziehungen im des Volkswagenkonzerns, mit der sich die VGRD zu fairer und partnerschaftlicher Zusammenarbeit über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, in diesem Vertrag schriftlich und somit rechtsverbindlich fixiert wurde.