Preisträger Bronze: Deutscher Personalräte-Preis 2015


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Bewerber/in: Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer bei dem Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis
Projekt: Dienstvereinbarung – Kommunikation mit elektronischen Medien innerhalb eines Kollegiums
Beschäftigtenzahl:  
Projektzeit:  

Kurzbeschreibung

Die Kommunikation über E-Mails hatte ein solches Ausmaß angenommen, dass sich die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter erheblich erhöhte. Der Personalrat entwickelte eine Dienstvereinbarung, die die Kommunikation über die digitalen Medien regelt.

Motiv

Die Kommunikation besonders von Schulleitungen zu den Lehrkräften läuft immer mehr über E-Mails, teilweise sogar ausschließlich. Allerdings existierten Dienstadressen mit sicheren Leitungen für den Datenschutz nicht, private E-Mails wurden für die Zustellung von beruflichen E-Mails gefordert, die auch auf privaten Geräten abgerufen werden sollten. Dadurch erhöhte sich das Aufkommen beruflicher E-Mails in einem Maße, der von den Mitarbeitern kaum mehr zu bewältigen ist. E-Mails erreichten Mitarbeiter teilweise am Sonntagabend um 23:00 Uhr mit 30-seitigem Anhang, der für eine Konferenz am nächsten Tag gelesen werden sollte. Kollegen, die keine private E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen wollten, erhielten Informationen gar nicht oder verspätet, Teilzeitkräfte mit freiem Tag wurden aufgefordert, täglich, gegebenenfalls in der Schule, ihre E-Mails abzurufen und zu reagieren. Anordnung von Vertretungsunterricht erreichte Lehrkräfte – teilweise sehr kurzfristig – per E-Mail, SMS oder App. Die Arbeitszeit wurde so auf 24 h an 7 Tagen ausgeweitet.

Vorgehen

Der Gesamtpersonalrat suchte nach Wegen, die zusätzliche Arbeitsbelastung zu reduzieren und sammelte ab September 2013 Regelungen an Schulen und Beschwerden von Lehrerkräften und recherchierte die rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz und zur besonderen Situation des Arbeitsplatzes von Lehrkräften. Schulpersonalräte und Lehrkräfte wurden für die Situation vor Ort beraten, allerdings erfolglos. Daher entwarf der Gesamtpersonalrat allgemein gültige Regeln, die in einer Dienstvereinbarung übernommen werden sollten. Er diskutierte diesen Entwurf mit der Amtsleitung des Staatlichen Schulamts, wobei sich ergab, dass das hessische Datenschutzgesetz die Probleme, die sich aus der elektronischen Kommunikation ergeben, nicht ausreichend regelt.

Ergebnis

Die „Dienstvereinbarung Kommunikation mit elektronischen Medien innerhalb eines Kollegiums“ wurde im Mai 2015 zwischen dem Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis und dem Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer geschlossen. In dieser wird geregelt, dass eine dienstliche E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt werden muss, auf die über einen dienstlichen Rechner zugegriffen werden muss. Die Nutzung privater Computer etc. kann nicht verlangt werden. Besonders geregelt wurde auch, dass E-Mails zielgerichtet an die einzelnen Personengruppen geschickt werden und nicht über einen globalen Mailverteiler.