Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2015

Bewerber/in: Personalrat Technik und Verwaltung der Hochschule Bochum
Projekt: In Leidenschaft für die Sache und mit Herzblut gegen alle Widerstände – eine Basisbewegung für gute Beschäftigungsbedingungen verändert eine ganze Organisation
Beschäftigtenzahl: ca. 550
Projektzeit:  


Kurzbeschreibung

Dem Personalrat gelingt es, seine Leitbildvorstellungen zur „Guten Arbeit“ in das Leitbild 2015 für die gesamte Hochschule sowie in den Hochschulentwicklungsplan 2016–2021 einzubringen und damit die Kultur der Hochschule nachhaltig zu verändern.

Motiv

Der Personalrat Technik und Verwaltung der Hochschule Bochum bewarb sich bei dem Projekt „Campus der Zukunft – Gute Arbeit an NRW-Hochschulen“ als Schwerpunkthochschule. Im Mai 2013 wurde die Hochschule als Schwerpunkthochschule neben 4 Universitäten gewählt, wobei die Hochschule Bochum die einzige Fachhochschule in dieser Gruppe ist. Mit dieser Wahl waren spezielle, standortbezogene und interessensgeleitete Schwerpunkte verbunden, besonders die Beschäftigungsumstände der Mitarbeiter sollten untersucht und verbessert werden.

Vorgehen

Der Personalrat nahm unter den Beschäftigten eine DGB-Indexbefragung vor, um die konkreten Beschäftigungsumstände zu ermitteln, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Bewertung der Tarifbedingungen lag. Ein weiterer Punkt war, eine auf Personalräte zugeschnittene Fortbildung zur „Kollegialen Beratung als systematischer Ansatz“ zu entwickeln. Aus der Indexbefragung, an der Mitarbeiter aus allen Hochschulbereichen und allen Statusgruppen teilnahmen, ergab sich u.a., dass die Mehrzahl der Mitarbeiter mit den allgemeinen Beschäftigungsbedingungen nicht einverstanden war – viele sorgten sich um die Dauer ihrer Beschäftigung. Andere merkten an, dass Ressourcen fehlten, um die Arbeit bewältigen zu können.

Ergebnis

Der Personalrat nahm die Ergebnisse der Indexbefragung sowie die Erkenntnisse aus der Projektarbeit als Basis, um Ideen zu entwickeln, wie die Arbeitsbedingungen verbessert werden können. In einem ersten Schritt beteiligte er sich intensiv und mit Erfolg an der Erarbeitung eines Hochschulleitbildes, in dem u.a. festlegt wurde, dass sehr gute Arbeitsbedingungen mit sicheren Arbeitsverhältnissen ein Ziel der Hochschule ist (als erste Hochschule in Nordrhein-Westfalen in einem Leitbild auf diese Art fixiert). In weiteren elf Punkten legte das Leitbild das Werteverständnis dar, zu dem auch „Gute Arbeit“ gehört: Hier ist das Ziel, sehr gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Gesundheit der Beschäftigten fördern und sichere, weitestgehend unbefristete Arbeitsverhältnisse ermöglichen. Mitarbeitende sollen in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt werden. Die Hochschule definiert sich nun als „Gute Arbeitgeberin“: In Gesprächen u.a. mit dem Hochschulrat, dem Präsidium und den Fachbereichsleitungen und den weiteren Interessenvertretern konnte durch den Personalrat erreicht werden, dass „Gute Arbeit“ ein eigenständiges Thema im Hochschulentwicklungsplan 2016 bis 2021 sein wird. Schließlich konnte auch durch vielfältige Bemühungen der Hochschulpersonalräte in NRW und der Gewerkschaften erreicht werden, dass der in das Hochschulgesetz Nord-Rhein-Westfalen (HG NRW) im § 34a aufgenommene „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ so ausgestaltet wurde, dass „den berechtigten Interessen des Personals der Hochschule an guten Beschäftigungsbedingungen nach §3 Abs. 4 Satz 3 angemessen Rechnung trägt“. Die Unterzeichnung durch die am Aushandlungsprozess Beteiligten, u.a. die Beauftragten der Hochschulpersonalräte, erfolgt noch vor Ende des Jahres 2015.