Preisträger Gold: Deutscher Personalräte-Preis 2015


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Bewerber/in: Personalrat der Stiftung Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)
Projekt: Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Beschäftigtenzahl:  
Projektzeit:  

Kurzbeschreibung

Eine neue Dienstvereinbarung regelt die Situation des wissenschaftlichen Mittelbaus komplett neu und ist in dieser Art die erste bundesweit

Motiv

Die Situation des wissenschaftlichen Mittelbaus hatte sich in den letzten Jahren erheblich verschärft. Die Anzahl der unbefristeten Stellen ging auf ca. 10 % zurück und die Vertragslaufzeiten wurden immer weiter verkürzt: immer mehr Stellen wurden halbiert, gedrittelt oder in noch kleinere Teile aufgesplittet, die Laufzeit der Arbeitsverträge wurde oft auf zwei Jahre oder weniger befristet. Einige Promovierende mussten daher Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nehmen. Hier wollte der Personalrat ein deutliches Zeichen gegen den „Befristungswildwuchs“ an deutschen Hochschulen setzen. Eine Dienstvereinbarung war dafür der beste Weg.

Vorgehen

Vor dem Planungsprozess gab es bereits eine Datenerhebung zur Zufriedenheit im akademischen Mittelbau mit den Arbeitsbedingungen, deren Ergebnisse im Oktober 2012 vorgestellt wurde. Von der Planung und Ankündigung des Vorhabens gegenüber der Hochschulleitung bis zum Inkrafttreten der Dienstvereinbarung dauerte es ca. 1 Jahr. Bei der Erstellung des Entwurfs wurde der Personalrat von ver.di, der GEW, dem Forschungsreferat sowie der Gleichstellungs- und Familienbeauftragten der Universität beraten. Darauf aufbauend veranstaltete der Personalrat im November 2013 eine hochschulöffentliche Diskussion der Dienstvereinbarung mit externen Experten und stellte die Dienstvereinbarung im Januar 2014 auf der Personalversammlung vor. Zusätzlich sammelte der Personalrat über 300 Unterstützungsunterschriften. Die Vernetzung mit der freien Mittelbauinitiative „viadrina[at]work“ trug erheblich zu diesem Erfolg bei. In einem dritten Schritt verhandelte der Personalrat mit dem Dekanen der drei Fakultäten, dem Kanzler und der Personaldezernentin. Der Personalrat erstellte hierfür einen umfangreichen Reader mit entscheidungserheblichen Dokumenten zu aktuellen hochschulpolitischen Forderung und Beschäftigungsbedingungen.

Ergebnis

In zügigen Verhandlungen schlossen die Parteien die Dienstvereinbarung. Diese Vereinbarung ist eine der ersten dieser Art bundesweit. Es ist nun geregelt, dass Erstverträge in der Promotionsphase über mindestens drei Jahre geschlossen werden, spätere Verträge über mindestens 4 Jahre. In der Promotionsphase selbst dürfen nur noch mindestens halbe Stellen vergeben werden, angestellte Promovierende und Postdoktoranden müssen mindestens 40 % der Arbeitszeit für ihre eigenen Qualifikationsarbeiten zur Verfügung haben. Die familienpolitische Komponente – bei der Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren wird das Beschäftigungsverhältnis um zwei Jahre je Kind über die Höchstbefristungsdauer hinaus verlängert – gilt nun zwingend.