9. Welche Ausschüsse des Betriebsrats gibt es?

Eine Arbeitsteilung innerhalb des Betriebsrats kann sinnvoll sein. Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig, oft verlangen sie Spezialwissen. Daher bietet es sich an, Fachausschüsse zu bilden, die sich bestimmten Spezialthemen widmen. Es gibt verschiedene Arten von Ausschüssen.

Was ist ein Betriebsausschuss?

Der Betriebsausschuss muss zwingend bei größeren Betrieben, ab 9 Betriebsrats-Mitgliedern, gebildet werden (§ 27 BetrVG). Er übernimmt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Dazu gehören die Organisation sämtlicher Sitzungen, der Schriftverkehr, die Annahme von Anträgen, das Einholen von Auskünften und das Umsetzen der Betriebsratsbeschlüsse.

Der Betriebsausschuss kann neben den gesetzlichen Aufgaben der laufenden Geschäfte noch weitere Aufgaben vom Betriebsrat übertragen bekommen, die er selbständig erledigen muss. Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist ausgenommen. So hat es das Gesetz in § 27 Abs. 2 S. 2 ausdrücklich festgelegt.

Wer gehört dem Betriebsausschuss an?

Er besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Betriebsrats und aus weiteren gewählten Mitgliedern.

Dürfen Betriebe mit weniger als 9 Betriebsratsmitgliedern einen Betriebsausschuss bilden?

Nein – die Bildung eines geschäftsführenden Ausschusses (sog. Betriebsausschuss) in Betrieben mit weniger als 9 Betriebsratsmitgliedern ist ausdrücklich gesetzwidrig. Beschließt etwa der Betriebsrat in solchen Betrieben, einen Betriebsausschuss zu bilden, ist der Beschluss nichtig.

Kann der Betriebsausschuss Monatsgespräche führen?

Monatsgespräche sind die mindestens einmal pro Monat durchzuführenden Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (§ 74 Abs. 1 BetrVG). Diese zählen nicht zu den laufenden Geschäften, die der Betriebsausschuss kraft Gesetz (§ 27 Abs. 2 S. 1 BetrVG) übernimmt. Der Betriebsrat kann aber das Abhalten der Monatsgespräche per Beschluss an den Ausschuss übertragen.

Gibt es noch weitere Ausschüsse?

Ja – in Betrieben ab 100 Arbeitnehmer können für spezielle Sachthemen sogenannte Fachausschüsse gebildet werden. So gibt es neben dem Wirtschaftsausschuss oftmals Arbeitsschutz-Ausschüsse, Technologie-Ausschüsse, BEM-Ausschüsse und solche für personelle Angelegenheiten.

Fachausschüsse sind in § 28 BetrVG geregelt. Der Betriebsrat entscheidet eigenverantwortlich, welche Fachausschüsse er für zweckmäßig hält. Denkbar sind Ausschüsse für nahezu alle Aufgaben des Betriebsrats. Die Zahl der Ausschussmitglieder ist nicht vorgeschrieben. Wichtige Einschränkung für den Fachausschuss: Die Aufgabenübertragung an ihn darf nicht dazu führen, dass der Betriebsrat selbst sich sämtlicher Kompetenzen entledigt und zur Bedeutungslosigkeit verkümmert.

Gibt es gemeinsame Ausschüsse mit Arbeitgeber und Betriebsrat?

Ja. Betriebsrat und Arbeitgeber können vereinbaren, einen meist paritätisch besetzten gemeinsamen Ausschuss zu bilden, deren Mitglieder vom Betriebsrat und vom Arbeitgeber benannt werden (§ 28 Abs. 2 BetrVG).

 

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