10. Was gilt für die Betriebsversammlung?

Betriebsversammlungen sind das Forum für den Betriebsrat. Hier berichtet er über seine Arbeit und bietet Gelegenheit zur Aussprache mit der Belegschaft. Das ist sein Kerngeschäft.

Müssen Betriebsversammlungen regelmäßig stattfinden?

Ja. Der Betriebsrat muss pro Quartal eine Betriebsversammlung abhalten (§ 43 Abs. 1 BetrVG). Beschäftigte haben ein Recht auf Information und Aussprache im Rahmen der Betriebsversammlung. Nur so können sie Nutzen aus der Arbeit des Betriebsrats ziehen und selbst Anregungen einbringen. Darüber hinaus gibt es außerplanmäßige Betriebsversammlungen, die vom Arbeitgeber oder einem Viertel der Beschäftigten verlangt werden können.

Wer hat das Hausrecht bei Betriebsversammlungen?

Der Betriebsratsvorsitzende. Er lädt zu den Versammlungen - formlos per Mail oder am Schwarzen Brett - ein, bestimmt Ort und Zeit und legt eine Tagesordnung fest. Der Betriebsratsvorsitzende leitet die Versammlung, nicht der Arbeitgeber. Der Vorsitzende hat für die Dauer der Versammlung das Hausrecht, er kann Teilnehmer zur Ordnung rufen und aus der Versammlung entfernen. Der Vorsitzende erteilt das Rederecht, er kann Redezeiten beschränken und bestimmt die Themen, die behandelt werden.

Wer entscheidet im Konfliktfall, wo die Betriebsversammlung stattfindet?

Der Betriebsrat. Üblicherweise einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf einen geeigneten Raum im Betrieb. Muss die Betriebsversammlung außerhalb stattfinden, trägt der Arbeitgeber dafür die Kosten.

Finden Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit statt?

Ja. Die meisten Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt. Das gilt für die regelmäßigen Standard-Versammlungen, aber auch für die zusätzlichen und die vom Arbeitgeber einberufenen Betriebsversammlungen (§ 44 Abs. 1 BetrVG). Der Betriebsrat soll den Zeitpunkt so wählen, dass möglichst viele Arbeitnehmer teilnehmen können (einschließlich Aushilfen, Teilzeitkräften etc.). Anderes gilt für die vom Betriebsrat oder auf Antrag eines Viertels der Beschäftigten einberufenen Versammlungen. Diese finden nur dann in der regulären Arbeitszeit statt, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.

Gibt es immer feste Themen für die Betriebsversammlung?

Zwei Themen sind zwingend: der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats und der Jahresbericht des Arbeitgebers. Der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats, dessen Inhalt durch einen Betriebsratsbeschluss präzisiert wird, soll alle Themen umfassen, die für die Belegschaft von Interesse sind.

Einmal pro Kalenderjahr muss der Arbeitgeber seinen Jahresbericht erstatten (§ 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Dabei hat er über die Personalentwicklung, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs und den betrieblichen Umweltschutz zu berichten. Im Übrigen sollen auf der Betriebsversammlung alle relevanten Themen behandelt werden, die den Betrieb oder die Arbeitnehmer betreffen.

Dürfen Gewerkschaften teilnehmen?

Gewerkschaften dürfen, sofern sie im Betrieb vertreten sind, an Betriebsversammlungen teilnehmen (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Sie haben ein Zugangsrecht. Voraussetzung ist, dass die Gewerkschaft tariffähig ist. Nur dann hat sie betriebsverfassungsrechtliche Befugnisse.

Wer trägt die Kosten für die Betriebsversammlung?

Der Arbeitgeber. Die Kostenübernahme umfasst vor allem den Versammlungsraum und die Technik. Muss die Versammlung außerhalb des Betriebs stattfinden und ein extra Raum angemietet werden, so trägt die Kosten ebenfalls der Arbeitgeber.

 

Zurück zu Basiswissen Betriebsratsarbeit


Die Top-Titel zu dem Thema

Wolfgang Fricke, u.a.
Gespräche - Sitzungen - Verhandlungen - Reden
24,90 €
Mehr Infos
Christian Schoof
Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung (inklusive Online-Zugriff auf alle Inhalte)
59,00 €
Mehr Infos
Silvia Mittländer, u.a.
Grundwissen für neue Betriebsratsmitglieder, Band 3
18,00 €
Mehr Infos
Silvia Mittländer, u.a.
Reihe: Auf den Punkt - Band 1 bis 8
128,00 €
Mehr Infos